Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
28.08.2024
13:28 Uhr

Lauterbach verteidigt „Gesundes-Herz-Gesetz“: Vorhaben wird „Leben retten und Kosten senken“

Lauterbach verteidigt „Gesundes-Herz-Gesetz“: Vorhaben wird „Leben retten und Kosten senken“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in einer Pressekonferenz am Mittwoch, dem 28. August, sein umstrittenes „Gesundes-Herz-Gesetz“ verteidigt. Das Kabinett hatte zuvor dem Entwurf zugestimmt, der nun in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden soll. Lauterbach betonte, dass das Gesetz Leben retten und die Gesundheitskosten senken werde.

Hohe Kosten und geringe Lebenserwartung

Deutschland weist trotz hoher Gesundheitsausgaben nur eine unwesentlich höhere Lebenserwartung als der EU-Durchschnitt auf. Während die Kosten pro Einwohner und Jahr bei etwa 5.000 Euro liegen, sind es im EU-Schnitt nur 3.159 Euro. Die Lebenserwartung beträgt in Deutschland 80,8 Jahre, im EU-Durchschnitt 80,1 Jahre. Lauterbach führt dies auf die hohe Zahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurück, die ein Drittel der Todesfälle in Deutschland ausmachen.

Früherkennung und Vorsorge

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Früherkennung von Risikofaktoren wie familiärer Hypercholesterinämie. Diese genetische Prädisposition tritt bei 5.000 bis 10.000 Kindern pro Jahr auf und erhöht das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle erheblich. Lauterbach plant, im Rahmen der J1-Jugendgesundheitsuntersuchung einen gezielten Check auf Fettstoffwechselstörungen einzuführen. Zudem sollen Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren regelmäßige Herz-Kreislauf-Check-Ups erhalten.

Kritik und Widerstand

Das Vorhaben, die Verabreichung von Statinen an Kinder und Jugendliche zu erleichtern, stieß auf erheblichen Widerstand. CDU-Gesundheitssprecher Tino Sorge bezeichnete den Ansatz als „hilflos“ und warnte vor unberechenbaren Folgen. Er forderte stattdessen gesündere Verpflegung, mehr Sport- und Bewegungsangebote sowie bessere Aufklärung in Schulen und Kitas.

Auch Krankenkassen und der Verband der Kassenärzte äußerten Kritik. Sie bemängelten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Richtlinien für die medizinische Versorgung erarbeitet, übergangen wurde. Lauterbach entgegnete, dass die geltenden Richtlinien für die Verschreibung von Statinen veraltet seien und eine „massive Unterversorgung“ bestünde.

Finanzierung und internationale Vorbilder

Lauterbach erwartet keine deutlichen Mehrkosten durch das Gesetz. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen von Programmen erfolgen, die sich als ineffektiv erwiesen haben. Er lobte die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und verwies auf Erfolge ähnlicher Programme in Großbritannien, Spanien und Frankreich, wo die Zahl der Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Problemen um bis zu 50 Prozent gesenkt werden konnte.

Fazit

Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Minister Lauterbach zielt darauf ab, die Früherkennung und Vorsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern. Trotz erheblicher Kritik von verschiedenen Seiten hält der Minister an seinem Vorhaben fest und ist überzeugt, dass das Gesetz Leben retten und Kosten im Gesundheitswesen senken wird. Ob die Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen, bleibt abzuwarten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“