
Justizskandal in Sachsen: Stadtfest-Killer kommt frei und darf in Deutschland bleiben
In einem weiteren erschreckenden Beispiel deutscher Rechtsprechung offenbart sich erneut die fragwürdige Auslegung unseres Rechtsstaats: Der verurteilte Täter im Fall des getöteten Daniel H. aus Chemnitz wird nicht nur vorzeitig aus der Haft entlassen, sondern darf auch noch in Deutschland bleiben. Ein Umstand, der das Rechtsempfinden vieler Bürger auf eine harte Probe stellt.
Fatale Signalwirkung für die innere Sicherheit
Der syrische Staatsbürger Alaa S., der 2018 zusammen mit einem Komplizen den 35-jährigen Daniel H. tötete, soll bereits Anfang Februar die Gefängnistüren der JVA Waldheim hinter sich lassen dürfen. Die zuständige Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart begründet diese Entscheidung mit einer angeblich "positiven Sozial- und Kriminalprognose" - eine Einschätzung, die bei vielen Bürgern nur ungläubiges Kopfschütteln hervorrufen dürfte.
Abschiebeverbot trotz schwerer Straftat
Besonders brisant: Trotz der schweren Gewalttat kann der Täter nicht abgeschoben werden. Die Landesdirektion Sachsen beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz aus dem Jahr 2021, das ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz feststellte. Dies geschehe im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention - ein weiteres Beispiel dafür, wie internationale Vereinbarungen die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats einschränken.
Deutliche Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität
Paradoxerweise sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchaus die Möglichkeit vor, die Asylberechtigung bei schweren Straftaten mit mindestens einjähriger Haftstrafe auszuschließen. Doch wie so oft in der deutschen Rechtspraxis scheinen sich die zuständigen Behörden für den vermeintlich "einfacheren" Weg zu entscheiden - zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung.
Die Entscheidung, einen verurteilten Gewalttäter nicht nur vorzeitig zu entlassen, sondern ihm auch noch ein Bleiberecht zu gewähren, ist ein Schlag ins Gesicht für alle rechtschaffenen Bürger und insbesondere für die Angehörigen des Opfers.
Intransparente Behördenkommunikation
Bezeichnend für den gesamten Vorgang ist die mangelnde Transparenz der beteiligten Behörden. Anfragen zu den genauen Gründen des Abschiebeverbots und den Plänen zur Resozialisierung werden unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht beantwortet. Ein Verhalten, das die ohnehin vorhandene Vertrauenskrise in staatliche Institutionen weiter verstärkt.
Der Fall zeigt einmal mehr die problematischen Auswüchse einer Rechtsprechung, die die Interessen von Straftätern über die Sicherheitsbedürfnisse der eigenen Bevölkerung zu stellen scheint. Eine Entwicklung, die dringend einer kritischen gesellschaftlichen Debatte bedarf.
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