Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
16.08.2024
16:55 Uhr

Julian Reichelt gewinnt erneut gegen Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung

Julian Reichelt gewinnt erneut gegen Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung

Der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt konnte sich erneut als Betreiber der Medienplattform „Nius“ gegen die von Ferda Ataman geleitete Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung durchsetzen. Zum dritten Mal musste die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, eine Niederlage gegen Reichelt hinnehmen. Im aktuellen Fall (Aktenzeichen: VG 27 L 200/24) ging es um eine Presseanfrage von „Nius“, die von der ADS unbeantwortet blieb.

Hintergründe des Rechtsstreits

„Nius“ hatte in seiner Anfrage wissen wollen, wer in Atamans Haus den Auftrag zu zwei Abmahnungen gegen die Plattform initiiert hatte und ob die ADS zwischen Januar 2022 und Mai 2024 durch Unterlassungsbegehren gegen mediale oder journalistische Publikationen vorgegangen sei. Da die ADS nicht antwortete, stellte „Nius“ einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin argumentierte der Anwalt der ADS, dass Ataman in ihrer Funktion als unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung keinen presserechtlichen Auskunftsansprüchen unterliege.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht entschied zugunsten von „Nius“ und verpflichtete die ADS zur Auskunftserteilung. Der Anwalt der ADS gab anschließend in einem Schreiben an, dass Ataman persönlich die Aufträge erteilt habe, gegen „Nius“ vorzugehen. Mit dieser Auskunft war der Rechtsstreit faktisch beendet. In einem weiteren Fall (VG 27 L 294/24) entschied das Berliner Verwaltungsgericht ebenfalls zugunsten von „Nius“. In beiden Fällen wurden der ADS die Verfahrenskosten in Höhe von jeweils 5.000 Euro auferlegt, die aus Steuermitteln bezahlt werden.

Weitere Auseinandersetzungen

Zuvor hatte „Nius“ im Mai einen weiteren Rechtsstreit gegen die ADS gewonnen. Hier ging es um Aussagen über eine Transperson, die von einem Fitnessstudio für Frauen abgelehnt wurde. Das Berliner Land- und Kammergericht wies die Anträge der ADS zurück und stellte fest, dass die Aussagen von „Nius“ von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Reichelt erzielt Freispruch zu „Islamisten-Geste“

Am 16. August wurde zudem bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Reichelt eingestellt hat. Der Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung, der auf einer angeblichen „Islamisten-Geste“ von Fußballnationalspieler Antonio Rüdiger basierte, wurde mangels Tatverdachts fallen gelassen. Reichelts Anwältin Katharina Dierlamm argumentierte, dass der erhobene Zeigefinger als Symbol des Islamismus verstanden werde, was von mehreren öffentlichen Stellen bestätigt werde.

Fazit

Die wiederholten juristischen Erfolge von Julian Reichelt gegen die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung werfen ein kritisches Licht auf die Arbeit der ADS und deren Umgang mit der freien Presse. Es bleibt abzuwarten, wie sich zukünftige Verfahren entwickeln werden und ob die Antidiskriminierungsstelle ihre Vorgehensweise ändern wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Portofrei Aktion