Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
07.11.2024
07:32 Uhr

Höhere Sozialabgaben der Ampel: Teure Änderungen bei Rente, Pflege und Krankenkassen ab 2025

Höhere Sozialabgaben der Ampel: Teure Änderungen bei Rente, Pflege und Krankenkassen ab 2025

Während die Ampel-Koalition über ein mögliches Ende ihrer Zusammenarbeit diskutiert, hat das Bundeskabinett bedeutende Änderungen beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten sollen. Diese Änderungen beinhalten eine Erhöhung der Sozialabgaben, die viele Bürger finanziell belasten werden.

Weniger Netto vom Brutto: Höhere Sozialabgaben beschlossen

Am Mittwoch, den 6. November, hat das Kabinett unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verordnung zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 beschlossen. Diese Verordnung muss nun noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich am 22. November geschehen wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Bundestag zuvor die Steuerentlastungspläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) verabschiedet hat.

Die Grünen haben Bedenken hinsichtlich der Anpassung der Steuertarife an die Inflation geäußert, was Teil des Gesetzes ist, auf dem Lindner besteht. Ohne diese Anpassung würden Steuerzahler bei Lohnerhöhungen in höhere Steuertarife rutschen, ohne dass ihre Kaufkraft tatsächlich steigt.

Höhere Beiträge für Rente, Krankenkasse und Pflege

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten höhere Sozialabgaben für viele Arbeitnehmer. Im Jahr 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8050 Euro pro Monat steigen (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 6150 Euro pro Monat (2024: 5775 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 5512,50 Euro pro Monat (2024: 5175 Euro) festgesetzt.

So viel mehr müssen Top-Verdiener ab 2025 zahlen

  • Für die Rente: 1497,30 Euro im Monat (2024: 1403,61 Euro)
  • Für die Krankenkasse: 971,70 Euro im Monat (2024: 907,43 Euro)
  • Für die Pflege (Kinderlose): 246 Euro im Monat (2024: 229,70 Euro)
  • Für die Arbeitslosenversicherung: 209,30 Euro im Monat (2024: 196,20 Euro)

Insgesamt steigen die maximalen Sozialabgaben um 187,40 Euro im Monat, was einer jährlichen Mehrbelastung von 2248,80 Euro entspricht. Der Sozialverband VdK hält diese Erhöhung für gerechtfertigt, um die Rentenkasse zu stabilisieren und strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen.

Mehr Geld für Rentner mit Erwerbsminderung

Auch Rentner und Rentnerinnen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden von den neuen Regelungen betroffen sein. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Grenzen für zusätzliche Einkünfte für die 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente erhöht. Die neuen Hinzuverdienstgrenzen werden wie folgt festgelegt:

  • Für Rentner mit voller Erwerbsminderung: 19.661,25 Euro brutto im Jahr oder 1638 Euro im Monat
  • Für teilweise Erwerbsgeminderte: 39.322,50 Euro im Jahr oder 3276,81 Euro brutto im Monat

Betroffene sollten sich an die Rentenversicherung wenden, um ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze ermitteln zu lassen.

Die beschlossenen Maßnahmen der Ampel-Koalition werden zweifellos für viele Bürger eine finanzielle Herausforderung darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Steuerentlastungspläne von Finanzminister Lindner rechtzeitig verabschiedet werden, um die Belastungen abzufedern.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“