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07.07.2024
12:37 Uhr

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein verteidigt Bargeldobergrenze für Flüchtlinge

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein verteidigt Bargeldobergrenze für Flüchtlinge

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat die Beschränkung der Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge auf 50 Euro verteidigt. Laut Rhein sei diese Maßnahme notwendig, um Missbrauch zu verhindern und die Attraktivität Deutschlands als Ziel für Migranten zu verringern. Er erklärte gegenüber der "Bild am Sonntag", dass 50 Euro im Monat völlig ausreichend seien. "Wenn wir uns die Auslandsüberweisungen anschauen oder die Bezahlung von Schleppern: Die muss bar stattfinden", so Rhein.

Die Argumentation von Rhein

Rhein betonte, dass es kaum noch Geschäfte gebe, in denen man nicht mit Karte zahlen könne. "Also ich jedenfalls wüsste nicht, ob ich 50 Euro bar ausgebe im Monat", fügte er hinzu. Er geht davon aus, dass durch die Einführung der Bezahlkarte weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. "Die Bezahlkarte macht es richtig unattraktiv, nach Deutschland zu kommen und deswegen entfällt ein ganz wichtiger sogenannter Pull-Effekt, wenn wir die Bezahlkarte haben."

Aktuelle Regelungen für Bargeld und Bezahlkarten

Die aktuellen Regelungen für Bargeld und Bezahlkarten für Flüchtlinge und Migranten in Deutschland sehen vor, dass Sozialleistungen über eine Bezahlkarte ausgezahlt werden. Diese Bezahlkarte funktioniert als Debitkarte mit monatlich aufgeladenem Guthaben. Eigene Überweisungen sind mit der Karte nicht möglich, und Bargeldabhebungen sind nur teilweise erlaubt. Das Guthaben kann nur im Inland ausgegeben werden. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der Bundesländer.

Die meisten Bundesländer haben sich einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren für die technische Umsetzung angeschlossen. Hamburg hat als erstes Bundesland Mitte Februar 2024 mit der Ausgabe der Karten begonnen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen eigene Bezahlkarten-Systeme. Bislang erhielten Asylbewerber je nach Alter und Unterbringungssituation bis zu 182 Euro Taschengeld pro Monat in bar, zusätzlich zu Sachleistungen.

Kritische Betrachtung der Maßnahme

Die Einführung der Bezahlkarte und die Begrenzung des Bargeldes auf 50 Euro pro Monat sind umstritten. Kritiker argumentieren, dass dies die Lebensbedingungen von Flüchtlingen unnötig erschwere und sie in ihrer Bewegungsfreiheit einschränke. Befürworter hingegen sehen in der Maßnahme einen notwendigen Schritt zur Vermeidung von Missbrauch und zur Reduzierung der Anreize für Migration nach Deutschland.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelung in der Praxis bewähren wird und ob sie tatsächlich die erhofften Effekte erzielen kann. In jedem Fall zeigt die Diskussion um die Bargeldobergrenze für Flüchtlinge, wie kontrovers das Thema Migration in Deutschland weiterhin ist und welche unterschiedlichen Ansätze es gibt, um mit den Herausforderungen umzugehen.

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