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07.03.2025
01:31 Uhr

Hessen schränkt Demonstrationsrecht ein: Verfassungsgericht zieht rote Linien

In einem wegweisenden Urteil hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen die Grenzen der Versammlungsfreiheit neu definiert. Das höchste hessische Gericht verteidigt zwar grundsätzlich das weitreichende Demonstrationsrecht, erlaubt aber gleichzeitig bedeutende Einschränkungen - ein Spagat, der durchaus kritisch zu sehen ist.

Demokratische Grundrechte auf dem Prüfstand

Das 2023 eingeführte hessische Versammlungsfreiheitsgesetz steht seit seiner Verabschiedung in der Kritik. Während die hessische Landesverfassung die Versammlungsfreiheit nahezu uneingeschränkt garantiert, sieht das neue Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, Demonstrationen zu beschränken. Ein Eingriff in die Grundrechte, der sowohl von der AfD als auch von der Linkspartei scharf kritisiert wurde.

Vermummungsverbot und Bannmeilen bleiben bestehen

Besonders brisant: Das Gericht hat praktisch alle umstrittenen Regelungen für verfassungskonform erklärt - sofern sie dem Schutz von Grundrechten Dritter oder anderen Verfassungsgütern dienen. Das bedeutet: Vermummungsverbote, Einschränkungen bei Demonstrationen in geschlossenen Räumen und sogar das heftig diskutierte Bannmeilengesetz bleiben bestehen. Eine Entscheidung, die den staatlichen Kontrollapparat deutlich stärkt.

CDU begrüßt die Einschränkungen

Wenig überraschend zeigt sich der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hocherfreut über das Urteil. Seine Aussage, die Versammlungsfreiheit sei von "überragender Bedeutung", erscheint angesichts der nun legitimierten Einschränkungsmöglichkeiten allerdings wie blanker Hohn. Bezeichnend ist auch, dass ausgerechnet die formale Regelung zur Einziehung gefährlicher Gegenstände nachgebessert werden muss - nicht etwa die grundsätzlichen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit.

Demokratie in Gefahr?

Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf der Staat die Versammlungsfreiheit beschneiden? Wer definiert, was "Grundrechte Dritter" oder "Rechtsgüter mit Verfassungsrang" sind? Die schwammigen Formulierungen könnten in der Praxis zu einer deutlichen Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten führen. Gerade in Zeiten zunehmender Protestbewegungen gegen die verfehlte Politik der Ampel-Regierung erscheint diese Entwicklung mehr als bedenklich.

Ausblick: Gefährlicher Präzedenzfall

Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs könnte bundesweit Schule machen. Andere Bundesländer dürften die Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Versammlungsgesetze ebenfalls zu verschärfen. Damit droht eine schleichende Aushöhlung eines unserer wichtigsten Grundrechte - und das ausgerechnet in Zeiten, in denen friedlicher Protest wichtiger ist denn je.

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