Heizungsgesetz: Förderung nun für alle Eigentümer
Das umstrittene Heizungsgesetz der Bundesregierung erfährt eine neue Wendung. Ab sofort können alle Eigentümer staatliche Förderungen für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Die dritte Förderrunde öffnet das Verfahren nun auch für Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen. Dies teilte die zuständige Förderbank KfW mit.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Die Förderung umfasst mindestens 30 Prozent der Kosten, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt. In bestimmten Fällen kann der Zuschuss sogar bis zu 70 Prozent betragen. Besonders profitieren Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben. Für diese Gruppe ist ein zusätzlicher Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.
Bis 2028 wird ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme gewährt. Zudem gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Erwartungen und Realität
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden.
Bisher hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Diese Zahl umfasst auch Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften. Trotz der Erweiterung der Fördermöglichkeiten für weitere Gruppen bleibt die Anzahl der Förderungen weit hinter den Erwartungen zurück.
Einbruch beim Wärmepumpenabsatz
Der Absatz von Wärmepumpen ist in diesem Jahr drastisch eingebrochen. Laut dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie wurden im ersten Halbjahr nur 90.000 Geräte verkauft – ein Rückgang von 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen.
Das BMWK führt Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang an. Die Heizungsindustrie zeigt sich jedoch vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verlaufen könnte. Der Verband rechnet bis zum Jahresende mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen. Die Bundesregierung hatte ursprünglich das Ziel formuliert, dass ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen installiert werden.
Kritische Betrachtung
Die Einführung des Heizungsgesetzes und die damit verbundenen Förderungen sind Teil einer größeren politischen Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien. Dennoch bleibt die Frage, ob diese Maßnahmen tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen. Kritiker bemängeln, dass die bisherigen Ergebnisse weit hinter den Erwartungen zurückbleiben und die hohen bürokratischen Hürden sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen viele Eigentümer abschrecken könnten.
Es bleibt abzuwarten, ob die erweiterten Fördermöglichkeiten tatsächlich zu einer signifikanten Steigerung der Antragszahlen führen werden. Die deutsche Bundesregierung steht vor der Herausforderung, ihre ambitionierten Klimaziele zu erreichen, ohne dabei die wirtschaftliche Belastung der Bürger ins Unermessliche zu steigern.
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