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03.10.2024
19:31 Uhr

Habeck verliert im Rechtsstreit gegen Sahra Wagenknecht – AfD will nachziehen

Habeck verliert im Rechtsstreit gegen Sahra Wagenknecht – AfD will nachziehen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich verpflichtet, nicht mehr öffentlich zu behaupten, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) werde aus Moskau oder Peking bezahlt. Diese juristische Niederlage könnte nun auch für die AfD von Bedeutung sein, die ähnliche Aussagen Habecks ebenfalls anfechten will.

Unterlassungserklärung unterzeichnet

Nachdem das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine Unterlassungserklärung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erwirkt hat, will sich nun auch die AfD mit juristischen Mitteln gegen bestimmte Aussagen des Vizekanzlers wehren. „Wir haben Dr. Habecks Büro über unsere Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung zuschicken lassen“, erklärte ein Sprecher der AfD-Pressestelle am 2. Oktober 2024. Das Schreiben sei am 1. Oktober 2024 an Habeck gerichtet worden. Der Wirtschafts- und Energieminister solle jene „rufabträgliche Falschbehauptung“ widerrufen, die er am 30. August 2024 im Rahmen eines Wahlkampfauftritts in Dresden getätigt habe.

BSW erzwingt juristischen Erfolg

Erst vor wenigen Tagen hatte Habeck im Streit mit dem BSW um dieselbe Sache eine juristische Niederlage einstecken müssen. Der Vizekanzler verpflichtete sich per Unterlassungserklärung, öffentlich künftig nicht mehr die Behauptung aufzustellen, das BSW werde aus Moskau finanziert. Nach Angaben des „Focus“ hatte eine Sprecherin der Grünen seine Unterschrift bestätigt: Habeck habe bei seiner Dresdener Rede „etwas zu sehr zugespitzt“.

Sahra Wagenknecht kommentierte ihren Sieg auf ihrem X-Kanal am vergangenen Montag mit den Worten: „Lügen haben kurze Beine. Wirtschaftsminister Habeck, der im sächsischen Wahlkampf behauptet hat, das BSW würde aus Russland finanziert, hat nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Gut, dass Gerichte diese Verbreitung von Fake News gestoppt haben.“

Wagenknecht verlangt öffentlichen Widerruf

Nach Informationen des „Nordkuriers“ ist die Sache damit für Habeck aber nicht ganz ausgestanden. Wagenknechts Rechtsanwalt habe verlangt, dass der Minister eine „öffentliche Erklärung eines Widerrufs“ abgeben solle. Seine Mandantin besitze einen entsprechenden „Anspruch auf Folgenbeseitigung“, der aus seiner Sicht auch „erforderlich und zumutbar“ sei. Immerhin, so der Anwalt, sei das von den Grünen „mit der Autorität eines Vizekanzlers gestreute Gerücht“ später „von einer Vielzahl an Publikationen, aber auch bekannten Satirikern aufgenommen“ worden. Wagenknecht aber könne „die Herkunft ihrer Finanzen lückenlos dokumentieren“.

Habecks umstrittene Aussagen

Habeck hatte am 30. August 2024, zwei Tage vor den Landtagswahlen von Sachsen und Thüringen, während seiner Wahlkampfrede im Dresdener Rundkino den Konkurrenzparteien BSW und AfD Käuflichkeit unterstellt. In der Bundesregierung sei niemand „komplett gekauft“ – „im Unterschied zu AfD und BSW“. Jedermann wisse, „dass viele von denen aus Moskau und Peking bezahlt“ würden. Mehr noch: „Sich aber für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich und das gehört sich nicht und wir wissen, dass AfD und BSW genau so bezahlt werden.“

Am Ende schafften die Grünen in Sachsen mit 5,1 Prozent gerade so den Einzug in den Landtag, in Thüringen flog die Ökopartei mit 3,2 Prozent aus dem Parlament. Das BSW gewann in Sachsen 11,8 Prozent, in Thüringen sogar 15,8 Prozent.

BSW distanziert sich von ausländischer Einflussnahme

Am 2. September, dem Tag nach den Wahlen, hatte Sahra Wagenknecht auf einer Pressekonferenz in Berlin angekündigt, Habecks „dreiste Lügen“ juristisch prüfen zu lassen. Nach Aussagen des BSW-Schatzmeisters Ralph Suikat habe das BSW am 5. September dann tatsächlich einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung“ beim Amtsgericht Dresden gegen Habeck gestellt. Die Vorwürfe des Wirtschaftsministers seien „unverschämt und substanzlos“, so Suikat: „Das BSW distanziert sich von sämtlichen unfairen Versuchen der Einflussnahme auf die deutsche Politik, unabhängig davon, ob diese aus Russland, China, den USA oder anderen Staaten kommen.“

Dem BSW einen „Zusammenhang mit Moskau oder Peking“ zu unterstellen, entspringe lediglich „der Fantasie von Herrn Habeck“, so Suikat. Dessen „Fantasien mögen in Kinderbüchern Platz finden, in einem fairen politischen Diskurs sollten sie jedoch keinen Raum bekommen“.

AfD erzwingt Unterlassungserklärung von Merz

Die AfD hatte in einer anderen Angelegenheit um eine Falschbehauptung von Friedrich Merz im Juni einen Erfolg erzielt. Damals ging es um Aussagen des CDU-Parteichefs über die Social-Media-Strategie der AfD. Merz verpflichtete sich daraufhin, künftig nicht mehr zu behaupten, dass Funktionsträger oder Abgeordnete der AfD die Zugangsdaten zu ihren Social-Media-Konten an die AfD-Bundesgeschäftsstelle liefern würden, um von dort aus Botschaften zentral steuern und über sämtliche Kanäle ausspielen zu lassen.

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