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25.09.2024
15:42 Uhr

Gericht untersagt Tagesschaubericht zu Potsdamer Treffen

Gericht untersagt Tagesschaubericht zu Potsdamer Treffen

Das Hamburger Landgericht hat der Tagesschau untersagt, ihre Falschmeldungen über das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen weiterzuverbreiten. Diese Entscheidung folgt einem juristischen Verfahren, das durch einen Bericht der Plattform „Correctiv“ ausgelöst wurde. Der Bericht thematisierte ein Treffen im November 2023, bei dem unter anderem der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte österreichische „Identitären“-Gründer Martin Sellner anwesend war. Weitere Teilnehmer waren hochrangige politische Mitglieder von AfD und WerteUnion, darunter der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.

Hintergrund des Verfahrens

Der NDR, der die Tagesschau produziert, hatte im Juli Widerspruch gegen ein vorheriges Verbot des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Die Tagesschau strahlte einen Bericht aus, der auf irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts basierte. Fälschlicherweise wurde behauptet, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei. Diese Behauptungen wurden durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer widerlegt.

Reaktionen der Beteiligten

Dr. Ulrich Vosgerau, der die AfD bereits mehrmals anwaltlich vor Gericht vertrat, ging juristisch gegen die Berichterstattung der Tagesschau vor. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dem NDR die Falschbehauptungen auf Antrag von Vosgerau im Juli verboten und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Der NDR konnte vor Gericht keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen und scheiterte somit mit dem Versuch, das Verbot aufzuheben.

Verteidigung des NDR

Der NDR argumentierte vor dem Landgericht, dass der Correctiv-Bericht die Quelle seiner Falschmeldung sei. „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden“, so der NDR zu seiner Verteidigung laut der Kanzlei Höcker. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht als unzureichend befunden.

Kritik an der Argumentation des NDR

Für die Kanzlei Höcker ist die Argumentation des NDR vor Gericht verwunderlich. Ein gerichtliches Verbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“ und führe dazu, dass Kritik am NDR geäußert werde. Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke, der Vosgerau verteidigt, kommentierte das Urteil: „Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet.“

Ausblick

Gegen die jetzige Entscheidung des Hamburger Landgerichtes kann der NDR erneut Widerspruch einlegen. In diesem Fall würde das Oberlandesgericht endgültig entscheiden. Der NDR lehnte eine Anfrage zu einer Stellungnahme ab und ließ verlauten: „Der NDR äußert sich nicht zu laufenden Verfahren.“

Das Urteil des Hamburger Landgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der zeigt, dass Medien für ihre Berichterstattung zur Verantwortung gezogen werden können. Es bleibt abzuwarten, ob der NDR weitere rechtliche Schritte einleiten wird und wie sich dieser Fall auf die zukünftige Berichterstattung in Deutschland auswirken wird.

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