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11.12.2024
16:31 Uhr

Gericht stärkt Meinungsfreiheit: Kritik an Correctiv-Berichterstattung zulässig

Gericht stärkt Meinungsfreiheit: Kritik an Correctiv-Berichterstattung zulässig

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin die Grenzen der freien Meinungsäußerung neu definiert. Die Richter entschieden, dass die Bezeichnung der Correctiv-Berichterstattung als "dreckige Lügen" im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sei.

Deutliche Worte im politischen Diskurs erlaubt

Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte nach einer kritischen Äußerung von Beatrix von Storch rechtliche Schritte eingeleitet. Die Politikerin hatte auf einem AfD-Landesparteitag in Jüterbog die Berichterstattung des Portals als "dreckige Correctiv-Lügen" bezeichnet. Das Gericht sah darin jedoch keine unzulässige Schmähung, sondern eine legitime Form der politischen Auseinandersetzung.

Correctiv als politischer Akteur eingestuft

Besonders bemerkenswert an dem Urteil ist die Einschätzung des Gerichts bezüglich der Rolle von Correctiv. Der Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth erläuterte die Kernaussage des Urteils: Das Portal agiere nicht als klassisches journalistisches Medium, sondern bewege sich auf der Ebene des politischen Meinungskampfes. In diesem Kontext müssten auch härtere Formulierungen hingenommen werden.

Wer sich in den politischen Meinungskampf begibt, muss auch schärfere Kritik ertragen können.

Reaktionen und Konsequenzen

Die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv, Anette Dowideit, kündigte bereits Widerstand gegen das Urteil an. In einem mittlerweile gelöschten Beitrag auf der Plattform X bezeichnete sie die Entscheidung als "nicht hinnehmbar" - sowohl für das Portal selbst als auch für die öffentliche Meinungsbildung.

Bedeutung für die Pressefreiheit

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die mediale Landschaft in Deutschland haben. Es verdeutlicht die schmale Gratwanderung zwischen investigativem Journalismus und politischer Einflussnahme. Medienorganisationen, die sich im politischen Diskurs positionieren, müssen künftig möglicherweise mit schärferer öffentlicher Kritik rechnen.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin unterstreicht die Bedeutung einer offenen demokratischen Debattenkultur, in der auch kontroverse Ansichten und deutliche Kritik ihren Platz haben müssen. Sie zeigt zudem, dass die Grenzen zwischen Journalismus und politischer Meinungsäußerung einer sorgfältigen rechtlichen Abwägung bedürfen.

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