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11.07.2024
05:48 Uhr

Gender-Sprache als Rechtschreibfehler eingestuft: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Gender-Sprache als Rechtschreibfehler eingestuft: Ein Schritt in die richtige Richtung?

In einer aktualisierten Ausgabe des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ hat der deutsche Rechtschreibrat der „gendergerechten Sprache“ eine klare Absage erteilt. Seit Juli gilt jedes gegenderte Wort offiziell als Rechtschreibfehler. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Schulen, Ämter und die politische Debatte in Deutschland haben.

Der Rechtschreibrat setzt ein Zeichen

„Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, erklärt der Rat der Deutschen Rechtschreibung in seinem Kapitel zur Zeichensetzung. Damit wird jede Form der Gender-Sprache, wie sie in den letzten Jahren vermehrt in Schulen und öffentlichen Einrichtungen verwendet wurde, als fehlerhaft eingestuft. Diese Entscheidung steht im Kontrast zu der Praxis einiger Schulen, die die Gender-Sprache aktiv fördern.

Bereits im Jahr 2023 hatte der Deutsche Rechtschreibrat der „gendergerechten Sprache“ eine klare Abfuhr erteilt. In der am 15. Dezember veröffentlichten Erläuterung und Begründung hieß es: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“ Diese Auffassung hat das Gremium in dem jetzt überarbeiteten Regelwerk bekräftigt.

Widerstand gegen die politische Praxis

Die Entscheidung des Rechtschreibrats ist auch eine klare Ablehnung der politischen Praxis mancher Ministerien und Bundesländer. In Niedersachsen beispielsweise werden gegenderte Begriffe als korrekt angesehen und sogar im Unterricht verwendet. Auch die Bundesregierung drängt immer wieder auf die Verwendung der Gender-Sprache in der gesellschaftlichen Debatte.

So reagierte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, im Mai mit heftigen Worten auf die Gender-Verbote an bayrischen Schulen. Sie bezeichnete das Verbot als „verfassungsrechtlich problematisch“ und als Teil eines „Kulturkampfs auf dem Rücken von Minderheiten“. Der Rechtschreibrat widerspricht dieser Darstellung mit seinem aktualisierten Regelwerk und betont, dass die Gender-Sprache nicht mit der korrekten, amtlichen deutschen Sprache vereinbar sei.

Mehrheit der Deutschen gegen Gender-Sprache

Die Entscheidung des Rechtschreibrats dürfte bei der Mehrheit der Deutschen auf Zustimmung stoßen. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online aus Dezember 2023 ergab, dass 80 Prozent der Befragten das Gendern ablehnen. Lediglich 14 Prozent standen der neuen Sprachweise positiv gegenüber.

Diese deutliche Ablehnung zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Gender-Sprache als unnötig und störend empfindet. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die politische Debatte und die Praxis in Schulen und öffentlichen Einrichtungen auswirken wird. Eines ist jedoch sicher: Der Rechtschreibrat hat mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen gesetzt und die Diskussion um die Gender-Sprache auf eine neue Ebene gehoben.

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