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28.11.2024
11:40 Uhr

Frankreich plant radikale Reform: Sexuelle Handlungen ohne verbale Zustimmung könnten als Vergewaltigung gelten

Frankreich plant radikale Reform: Sexuelle Handlungen ohne verbale Zustimmung könnten als Vergewaltigung gelten

In Frankreich bahnt sich eine kontroverse Gesetzesänderung an, die das Sexualstrafrecht grundlegend reformieren könnte. Nach dem Willen des sozialistischen Justizministers Didier Migaud soll künftig jeder sexuelle Kontakt ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung eingestuft werden können. Der entsprechende Gesetzentwurf, der das Prinzip "Ja heißt Ja" im Strafrecht verankern soll, wird am Donnerstag in der französischen Nationalversammlung beraten.

Macrons umstrittene Agenda zur Verschärfung des Sexualstrafrechts

Präsident Emmanuel Macron hatte bereits im Frühjahr angekündigt, diese weitreichende Gesetzesänderung noch vor Jahresende durchzusetzen. Nachdem die Reform durch vorgezogene Parlamentswahlen zunächst verzögert wurde, treibt nun die neue Regierung unter Premierminister Michel Barnier das ideologisch aufgeladene Vorhaben mit Nachdruck voran.

Tragische Einzelfälle als fragwürdige Legitimation

Als Begründung für die drastische Verschärfung des Sexualstrafrechts werden einzelne Gewaltverbrechen angeführt. Besonders der Fall einer im September ermordeten 19-jährigen Studentin in Paris sorgte für Aufsehen. Der mutmaßliche Täter, ein bereits wegen Vergewaltigung vorbestrafter Marokkaner, hätte eigentlich abgeschoben werden müssen - ein eklatantes Versagen der Behörden, das nun als Rechtfertigung für neue Gesetze herhalten muss.

Die geplante Reform wirft die Frage auf, ob der Staat hier nicht massiv in die Privatsphäre seiner Bürger eingreift und intime Beziehungen unter Generalverdacht stellt.

Europäischer Trend zur Überregulierung

Mit der Reform würde Frankreich einem bedenklichen europäischen Trend folgen. Länder wie Schweden, Spanien, Griechenland und Dänemark haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt. In Dänemark gilt seit 2020 Sex ohne explizite Zustimmung als Vergewaltigung. Besonders absurd: Manche Juristen empfehlen dort sogar schriftliche Vereinbarungen zur Dokumentation der gegenseitigen Einwilligung.

Kritische Stimmen warnen vor Konsequenzen

  • Umkehr der Beweislast zulasten der Beschuldigten
  • Gefahr von Falschbeschuldigungen steigt
  • Bürokratisierung intimer Beziehungen
  • Fragwürdige Wirksamkeit gegen echte Gewaltverbrechen

Experten bezweifeln zudem den praktischen Nutzen solcher Gesetze bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten. Echte Täter würden sich kaum von derartigen juristischen Spitzfindigkeiten abschrecken lassen. Stattdessen droht eine weitere Bevormundung der Bürger durch einen übergriffigen Staat, der selbst intimste Lebensbereiche zu regulieren versucht.

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