Faeser und das Compact-Verbot: Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Mit dem Verbot des Compact-Magazins hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) möglicherweise einen rechtlichen und gesellschaftlichen Bogen überspannt. Der Schritt, der ohne Gerichtsurteil, sondern lediglich durch eine Exekutiventscheidung erfolgte, stößt auf breite Kritik – sogar aus linksliberalen Kreisen.
Ein beispielloser Eingriff
Die Verbotsverfügung wurde dem Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer morgens um 6 Uhr von einem Polizeikommando mit Sturmhauben überreicht. Ein Pressefotograf war zur Stelle, um das Ereignis festzuhalten. Diese Inszenierung ruft bei vielen Beobachtern Stirnrunzeln hervor.
Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz äußerte dazu: „Die Meinungsfreiheit genießt einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann.“ Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn ein Medium zur gewaltsamen Umstürzung der bestehenden Ordnung aufrufe, was ein Strafverfahren erfordern würde. Ein solches Verfahren gegen Compact ist jedoch nicht bekannt.
Rechtswidrige Inszenierung?
Carsten Brennecke, Anwalt der renommierten Kanzlei Höcker, sieht in der Anwesenheit des Pressefotografen einen klaren Rechtsverstoß. „Das vorherige Durchstechen von Durchsuchungsterminen durch Ministerien oder sonstige Behörden zur Selbstinszenierung stellt nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, sondern ist auch potentiell strafbar,“ so Brennecke.
Politische Doppelmoral?
Bemerkenswert ist, dass diese mutmaßliche Straftat vom Verantwortungsbereich einer Ministerin ausging, die vorgibt, die Demokratie zu verteidigen. Faeser selbst hat in der Vergangenheit Artikel für eine Publikation des vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften VVN-BdA verfasst. Dies wirft Fragen zur politischen Doppelmoral auf.
Geteilte Meinungen im linken Lager
Während der SPIEGEL das Compact-Verbot bejubelte, äußerten sich andere linksliberale Stimmen kritisch. ZEIT-Redakteur Lars Weisbrod stellte die grundsätzliche Frage: „Was hat es mit der Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat zu tun, wenn die Polizei anrückt, um ein regierungsfeindliches Magazin auf Anweisung der Innenministerin dichtzumachen?“
Auch der linksliberale Publizist Stefan Niggemeier zeigte sich skeptisch und schrieb auf X: „Ich hatte an derselben Stelle dasselbe Störgefühl. Auch was das Verbot insgesamt angeht.“
Rechtsstaatlichkeit in Gefahr?
Die hohen Hürden, die das Grundgesetz vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf. Jochen Bittner von der ZEIT meinte dazu: „Die hohen Hürden, die das GG vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf.“
Elsässer und Compact haben die Möglichkeit, gegen das Verbot zu klagen. Angesichts früherer Urteile zur Meinungsfreiheit stehen die Chancen nicht schlecht, das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu gewinnen. Sollte dies eintreten, könnte dies das politische Ende von Faeser bedeuten.
In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, ist es unerlässlich, wachsam zu bleiben und sicherzustellen, dass Grundrechte nicht durch politische Willkür ausgehöhlt werden. Die aktuelle Entwicklung rund um das Compact-Verbot könnte dabei als Weckruf dienen.
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