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07.09.2024
07:58 Uhr

Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Zurückweisungen von Asylbewerbern zulässig

Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Zurückweisungen von Asylbewerbern zulässig

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung klargestellt, dass Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nicht nur möglich, sondern sogar geboten seien. Dies sei durch Paragraf 18 des Asylgesetzes gedeckt, der es erlaubt, Menschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern. Papier betonte, dass Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben sei.

Rechtslage und staatliche Souveränität

Hans-Jürgen Papier machte deutlich, dass es keine europarechtlichen Regelungen gebe, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stünden. Dieser Paragraf erlaube Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen. Die aktuelle Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte er für nicht zulässig. Papier kritisierte, dass humanitäre Ausnahmen an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden seien, was dem Sinn des Asylrechts widerspreche.

Europarecht und nationale Souveränität

Zu Einwänden, dass Zurückweisungen aus europarechtlichen Gründen wie der "Dublin-II-Verordnung" an der deutschen Außengrenze nicht ohne weiteres möglich seien, sagte Papier, diese Frage stelle sich eigentlich nicht. Denn in der Frage, wer zu uns kommen dürfe, sei der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Ein souveräner Staat könne nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der "Kernbereich" der staatlichen Souveränität Deutschlands sei "unantastbar und unverzichtbar" und stehe "über europäischem Recht", so Papier weiter.

Kritik am subsidiären Schutz

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts forderte zudem die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form. Deutschland könne aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren, bestätigte er. Aber aus dieser "Ermessensentscheidung" sei "über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden". Dies sei "auf Dauer nicht hinnehmbar", kritisierte er. Papier forderte daher eine Änderung des europäischen Rechts in diesem Bereich.

Diese Aussagen von Hans-Jürgen Papier werfen ein kritisches Licht auf die derzeitige Praxis der Asylpolitik in Deutschland und stellen die Frage nach der Vereinbarkeit von nationaler Souveränität und europäischem Recht in den Vordergrund. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung auf diese Forderungen reagieren wird und welche Konsequenzen dies für die deutsche Asylpolitik haben könnte.

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