Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
20.09.2024
07:21 Uhr

EU-Kommission lehnt Aufschub der CO2-Ziele für Autoindustrie ab

EU-Kommission lehnt Aufschub der CO2-Ziele für Autoindustrie ab

Die EU-Kommission hat den Forderungen der Autoindustrie nach einem Aufschub der CO2-Reduktionsziele eine klare Absage erteilt. Trotz der Schwierigkeiten, die Autohersteller beim Absatz von Elektroautos haben, bleibt die Kommission bei den strengen Vorgaben. Bis 2025 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuge um 15 Prozent im Vergleich zu 2021 gesenkt werden.

Milliardenstrafen drohen der Autoindustrie

Die Autoindustrie sieht sich mit drohenden Milliardenstrafen konfrontiert, sollte sie die CO2-Reduktionsziele nicht einhalten. Ein inoffizielles Papier, das am Wochenende die Runde machte, fordert eine zweijährige Verschiebung der Ziele. Doch Tim McPhie, Sprecher der Kommission für Klimaschutz, betonte, dass die Ziele bereits 2019 verabschiedet wurden und ausreichend Zeit zur Vorbereitung bestand.

Unzureichende Infrastruktur und fehlende Anreize

Der europäische Automobilherstellerverband ACEA kritisiert die unzureichende Lade- und Wasserstoffinfrastruktur sowie den Mangel an „bezahlbarer grüner Energie“ und Anreizen für den Kauf von Elektrofahrzeugen. ACEA fordert eine umfassende Überprüfung der CO2-Regulierung, um den Fortschritt realistisch zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Kritik an der deutschen Politik

Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer sieht die Schuld für die geringe Nachfrage nach Elektroautos vor allem bei der deutschen Politik. Die überraschende Aussetzung der E-Auto-Prämie durch die deutsche Regierung im vergangenen Jahr habe die Elektromobilität erheblich geschwächt. Dudenhöffer kritisiert insbesondere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und andere Politiker, die die Elektromobilität nicht ausreichend unterstützen.

Umweltorganisationen und Autohersteller im Konflikt

Die Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) kritisiert die Forderungen der Autoindustrie scharf und bezeichnet sie als „zynisch und absurd“. Julia Poliscanova von T&E betont, dass die Autohersteller in den letzten zwei Jahren erhebliche Gewinne erzielt haben und ausreichend Zeit hatten, sich auf die Vorgaben vorzubereiten. T&E sieht den juristischen Vorstoß der Autohersteller, Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) anzuwenden, als eigennützigen Schachzug.

Keine Verzögerung, aber Flexibilität

Trotz der Kritik an der deutschen Politik und den Herausforderungen für die Autoindustrie, bleibt die EU-Kommission bei den festgelegten Zielen. Dudenhöffer schlägt vor, den Autoherstellern die Möglichkeit zu geben, potenzielle Strafen zu reduzieren, wenn sie die Ziele in späteren Jahren übererfüllen. Dies könnte eine gewisse Flexibilität bieten, ohne die CO2-Reduktionsziele zu verzögern.

Die Diskussion um die CO2-Ziele zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen den politischen Vorgaben und den wirtschaftlichen Realitäten der Autoindustrie. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die Autohersteller ihre Strategien anpassen können, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“