Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.08.2024
11:27 Uhr

Elterngeld: Anpassung der Beträge längst überfällig?

Elterngeld: Anpassung der Beträge längst überfällig?

Berlin – In einer Welt, die sich ständig verändert, bleibt auch Deutschland nicht verschont. Traditionen, die über Jahre hinweg Bestand hatten, bieten eine gewisse Verlässlichkeit und Vertrauen. Ein solches politisches Instrument ist das Elterngeld, das seit seiner Einführung im Jahr 2007 unverändert geblieben ist. Damals unter der ersten Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeführt, hat sich seither an den Leitplanken nichts geändert: Der Mindestbetrag des Basiselterngelds liegt bei 300 Euro, der Maximalbetrag bei 1800 Euro.

Stagnierende Beträge trotz Inflation

Die Experten von Prognos, einem der ältesten Wirtschaftsforschungsunternehmen Europas, kritisieren die seit 17 Jahren unveränderten Ober- und Untergrenzen des Elterngeldes. Aufgrund der Inflation hätten die Beträge an Wert verloren, und immer mehr Eltern würden den Höchstbetrag erhalten. Während 2009 nur 14 Prozent der Väter und drei Prozent der Mütter von der Deckelung betroffen waren, waren es 2021 bereits 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter. Das Verhältnis der Einkommen zu den Grenzbeträgen des Elterngeldes habe sich somit verschlechtert.

Vorschläge zur Anpassung

Prognos schlägt vor, den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes anzuheben, um das ursprüngliche Ziel des Lohnersatzes zu erfüllen. Zwei Wege werden aufgezeigt:

  • Anpassung an die Inflation: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 statt 1800 Euro bereits 2480 Euro betragen müssen, der Mindestbetrag nicht 300 Euro, sondern 413 Euro.
  • Orientierung an den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung: Für 2023 würde der Maximalbetrag dann bei 2870 Euro liegen.

Kritik und politische Reaktionen

Dr. Claire Samtleben, Projektleiterin bei Prognos, betont, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig sei, um die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau zu halten, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war. Bereits im November 2023 veröffentlichte Prognos zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngeldes, insbesondere zur ausgeglicheneren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beider Elternteile.

Das Familienministerium hingegen verweist auf die angespannte Lage im Bundeshaushalt und eine bereits erfolgte Reform des Elterngeldes im vergangenen Jahr. Eine Anpassung an die Kaufpreisentwicklung sei aktuell nicht möglich. Verändert wurde etwa die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Diese liegt für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt sie auf 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Fazit

Die Diskussion um die Anpassung des Elterngeldes zeigt einmal mehr die Herausforderungen, vor denen die deutsche Familienpolitik steht. Während Experten eine dringende Anpassung fordern, um den Wertverlust durch Inflation auszugleichen, verweist die Politik auf finanzielle Engpässe. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, um die finanzielle Unterstützung für Familien auf einem angemessenen Niveau zu halten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Portofrei Aktion