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24.12.2024
09:31 Uhr

Ehrlichkeit wird bestraft: Finderin von 9.750 Euro geht leer aus

Ehrlichkeit wird bestraft: Finderin von 9.750 Euro geht leer aus

Ein bemerkenswerter Fall aus München-Schwabing wirft ein bezeichnendes Licht auf die deutsche Rechtsprechung und deren teils fragwürdige Auslegung. Eine Anwohnerin, die in ihrem Vorgarten knapp 10.000 Euro entdeckte und vorbildlich handelte, muss nun ohne jegliche Anerkennung ihrer Ehrlichkeit auskommen.

Mysteriöser Fund zwischen Brettern und Beton

Der ungewöhnliche Fall ereignete sich bereits im Herbst 2023. Die Schwabingerin stieß bei Gartenarbeiten auf eine mit Kies gefüllte Metallschüssel, in der sich, versteckt in einer Plastiktüte, Geldscheine im Wert von 9.750 Euro befanden. Das Behältnis war geschickt zwischen Holzbrettern und Betonteilen platziert worden.

Behörden vermuten kriminelle Machenschaften

Die Finderin informierte umgehend die Polizei - eine Entscheidung, die sich für sie finanziell als fatal erweisen sollte. Die Ermittlungsbehörden hegten sofort den Verdacht auf kriminelle Aktivitäten. Die Leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl von der Generalstaatsanwaltschaft München erläuterte, dass die ungewöhnlichen Umstände der Aufbewahrung stark auf illegale Geschäfte hindeuteten.

Fragwürdige juristische Auslegung

Besonders bemerkenswert an diesem Fall ist die rechtliche Interpretation: Da das Geld bewusst versteckt und nicht verloren wurde, steht der Finderin kein Finderlohn zu. Eine Auslegung, die durchaus kritisch hinterfragt werden darf. Das gesamte Vermögen wurde stattdessen von der Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV) eingezogen und fließt nun in die Staatskasse.

"Hat jemand bewusst etwas versteckt, bekommt der Finder nicht automatisch eine Belohnung, denn bewusst verstecktes Vermögen ist nicht verloren gegangen", erklärt Staatsanwältin Bäumler-Hösl die Rechtslage.

Wenn Ehrlichkeit zum Nachteil wird

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie bürokratische Regelungen oftmals dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen. Die ehrliche Finderin geht komplett leer aus, während der Staat von ihrer Aufrichtigkeit profitiert. Zwar argumentieren die Behörden, dass die Alternative - das Geld zu behalten - zu einer Strafverfolgung wegen Fundunterschlagung oder Geldwäsche hätte führen können.

Dennoch hinterlässt dieser Fall einen bitteren Nachgeschmack: In Zeiten, in denen Werte wie Ehrlichkeit und Zivilcourage besonders wichtig sind, sendet eine solche Entscheidung ein fragwürdiges Signal an die Gesellschaft. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die zuständigen Behörden einen Weg gefunden hätten, das vorbildliche Verhalten der Finderin auch materiell zu würdigen.

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