Der "Digital Services Act": Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Seit Freitag ist der Digital Services Act (DSA) in Europa in Kraft. Dieses EU-Gesetz, das als erweiterter Nachfolger des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) von 2017 angesehen werden kann, zwingt Unternehmen dazu, gegen „Hatespeech“ und andere strafbare Inhalte, aber auch gegen „Desinformation“ im Internet vorzugehen.
Verpflichtungen für Online-Plattformen
Der DSA legt eine Reihe von Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest. Dazu gehört beispielsweise die Entwicklung von Tools, über die Nutzer problematische Inhalte melden können. Dies betrifft nicht nur soziale Medien, sondern auch Online-Händler wie Amazon, Apple und Zalando sowie große Suchmaschinen wie Google und Bing. Zusätzlich soll ein „prioritärer Kanal“ für „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ geschaffen werden, deren Meldungen vorrangig von den Plattformen bearbeitet werden sollen.
Illegale Inhalte und die Rolle der EU-Kommission
Die Plattformen sind durch das EU-Gesetz dazu verpflichtet, illegale Inhalte schnellstmöglich zu entfernen. Was als illegal gilt, wird anhand von EU-Gesetzen entschieden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird auf nationaler Ebene von sogenannten „Koordinatoren für digitale Dienste“ überwacht. Bei Verstößen können diese Sanktionen gegen die Plattformen verhängen. Gegen sehr große Plattformen kann die EU-Kommission direkt Geldbußen verhängen, die bis zu sechs Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen können.
Vorgehen gegen „schädliche, aber nicht illegale Inhalte“
Besonders bemerkenswert ist, dass der DSA auch den Umgang mit Inhalten regelt, die nicht illegal, aber aus Sicht der EU-Kommission „schädlich“ sind. Die Firmen sollen demnach jährlich prüfen, wie hoch das Risiko ihrer Plattform ist, derartige „schädliche“ Informationen zu verbreiten, und entsprechend Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu reduzieren.
Kritik an der Definition von "Desinformation"
Es gibt jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Definition von „Desinformation“ und wer diese bestimmt. Bekanntlich haben sich während der Corona-Pandemie viele kritische Positionen, die durch politisches Einwirken in ihrer Reichweite beschränkt wurden, später im wissenschaftlichen Diskurs durchgesetzt. Es besteht die Sorge, dass Unternehmen unter dem Druck des DSA vermeintliche Desinformationen in allen Lebensbereichen löschen oder in ihrer Reichweite beschränken könnten, was die Meinungsfreiheit im Netz erheblich einschränken würde.
Fazit
Der DSA ist ein weiterer Schritt in Richtung einer stärkeren Regulierung des Internets durch die EU. Während das Ziel, gegen Hatespeech und illegale Inhalte vorzugehen, begrüßenswert ist, wirft die Vorgehensweise gegen „schädliche, aber nicht illegale Inhalte“ ernsthafte Fragen auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen in der Praxis auswirken werden und ob sie die Meinungsfreiheit im Internet tatsächlich bedrohen.
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