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30.10.2024
09:03 Uhr

Clan-Krimineller trotz Wiedereinreisesperre wieder in Berlin: Polizei steht machtlos da

Clan-Krimineller trotz Wiedereinreisesperre wieder in Berlin: Polizei steht machtlos da

Die Rückkehr des abgeschobenen Clan-Mitglieds Kahlil El Z. nach Berlin sorgt für massive Kritik an der deutschen Asylpolitik. Der schwerkriminelle Libanese, der trotz einer Wiedereinreisesperre wieder in Deutschland ist, stellt die Berliner Polizei und die Bundesregierung vor ein großes Problem.

Rückkehr eines Schwerkriminellen

Kahlil El Z., der Mitte März in den Libanon abgeschoben wurde, tauchte am 21. Oktober im Berliner Asyl-Ankunftszentrum Tegel auf und beantragte Asyl. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit, die unter anderem Verurteilungen wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung umfasst, wurde er nach kurzer Festnahme wieder freigelassen und lebt nun bei Verwandten in der Hauptstadt. Die einzige Reaktion der Behörden war eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre.

Polizei und Gewerkschaft fassungslos

Die Berliner Polizei zeigte sich angesichts dieser Entwicklung resigniert. „Die aktuelle Rechtslage ermöglicht offenbar solche Fallkonstellationen, wonach sich auch Ausländer, die hier schwerste Straftaten begangen haben und deren Aufenthalt in Deutschland mit viel Kraft und Engagement durch eine Abschiebung beendet wurde, trotz Wiedereinreisesperre als Asylantragsteller freien Fußes in unserem Land aufhalten können“, sagte Polizeisprecherin Beate Ostertag.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte scharfe Kritik. „Der Fall Al-Zein zeigt uns schonungslos die Lücken im europäischen Asylsystem auf, die seit Jahren von Schwerstkriminellen und Terroristen schamlos ausgenutzt werden. Das ist ein echter Schlag ins Gesicht all unserer Kollegen, die jahrelang alles dafür getan haben, diese personifizierte Gefahr außer Land zu bringen“, so ein Sprecher der GdP.

Kritik an der Bundesregierung

Die Rückkehr von Kahlil El Z. nach Berlin wirft ein grelles Licht auf die Schwächen der deutschen Asylpolitik und die Unfähigkeit der Bundesregierung, konsequent gegen kriminelle Ausländer vorzugehen. Es stellt sich die Frage, wie es möglich sein kann, dass ein verurteilter Schwerverbrecher trotz einer Wiedereinreisesperre wieder ins Land gelangen und Asyl beantragen kann.

Die aktuelle Rechtslage, die solche Szenarien ermöglicht, muss dringend überdacht und reformiert werden. Es kann nicht sein, dass die Sicherheit der Bürger durch solche Lücken im System gefährdet wird. Die Politik ist hier in der Pflicht, klare und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Fazit

Der Fall Kahlil El Z. zeigt einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer Reform des Asylrechts und einer konsequenten Umsetzung von Wiedereinreisesperren. Die Sicherheit der Bürger muss oberste Priorität haben, und es darf nicht sein, dass kriminelle Ausländer das System ausnutzen, um ungehindert wieder nach Deutschland zu gelangen. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, hier schnell und entschlossen zu handeln.

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