Bürokratieabbau-Gesetz: Ein Freibrief für Steuerhinterzieher?
Vergangenen Freitag wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Aufbewahrungsfristen für Dokumente verkürzt. Kritiker schlagen Alarm: Das Gesetz könnte milliardenschwerem Steuerbetrug Vorschub leisten.
Ein fragwürdiger Schritt: Verkürzte Aufbewahrungsfristen
Berlin – Das sogenannte „vierte Bürokratieabbau-Gesetz“, das am 18. Oktober vom Bundesrat verabschiedet wurde, sieht vor, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Dies stößt auf heftige Kritik. Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ warnt davor, dass die verkürzten Fristen die Aufklärung von Steuerbetrugsfällen massiv erschweren könnten.
Gefährdung der Aufklärung von Cum-Ex-Skandalen
Die Finanzwende, deren Geschäftsführung unter anderem die Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker angehört, sieht das Gesetz als gefährlichen Schritt. Konrad Duffy, Experte für Finanzkriminalität bei der Finanzwende, erklärt, dass die Hochphase der illegalen Cum-Cum-Aktiendeals bis mindestens 2016 lief. Die strafrechtlichen Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal starteten zwar bereits 2013, doch bislang wurde erst ein Bruchteil der entgangenen Steuergelder zurückgeholt.
„Werden nun die Beweise legal geschreddert, wird es auch kaum höhere Steuerrückforderungen geben“, warnt Duffy.
Belege zu den Betrugsgeschäften, die durch die verkürzte Aufbewahrungsfrist legal vernichtet werden könnten, seien zentrale Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie den Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktiendeals. Ohne diese Beweismittel, so Duffy, könnten diese Deals, die den deutschen Staat um Milliarden Euro geprellt haben, niemals aufgeklärt werden.
Steuerhinterziehung effektiv bekämpfen
Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit stets entschieden gegen Steuerhinterziehung ausgesprochen. Eine Regelung, die den Festsetzungszeitraum für hinterzogene Steuern verkürzt, könne daher nicht unterstützt werden. Tatsächlich hätten sich die Landesfinanzminister nahezu geschlossen gegen die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ausgesprochen.
Unvereinbarkeit mit der Verjährungsfrist
Eine im April veröffentlichte Empfehlung der Ausschüsse betont, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht nur aus Sicht der Steuergerechtigkeit abzulehnen sei, sondern auch im Widerspruch zur Verjährungsfrist in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung stehe. Diese wurde im Jahr 2020 auf 15 Jahre verlängert.
Forderung nach Gesetzeskorrektur
Für die Finanzwende ist klar: Das Gesetz hätte so nie verabschiedet werden dürfen. Es entlaste nicht die Unternehmen, sondern vor allem Steuerhinterzieher. Nun sei die Politik gefordert, das Gesetz zu korrigieren. Es gehöre ein Passus hinein, der Finanzinstitute von der Regelung ausnehme. Für solche Korrekturen nach bereits erfolgter Verabschiedung von Gesetzen gebe es Präzedenzfälle.
„Gerade jetzt, wo riesige Haushaltslücken klaffen, muss sichergestellt werden, dass die geraubten Steuermilliarden aus Cum-Cum-Geschäften in das Bildungssystem, den Klimaschutz und den bezahlbaren Wohnraum fließen können – und nicht in die Taschen von Banken“, fordert Duffy.
Die Diskussion um das Bürokratieabbau-Gesetz zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Gesetze kritisch zu hinterfragen und deren Auswirkungen genau zu analysieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik auf die Forderungen der Kritiker eingehen wird und das Gesetz entsprechend angepasst wird.
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