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28.08.2024
14:03 Uhr

Bundeswehrsoldat verliert Dienstgrad wegen Unterstützung der Identitären Bewegung

Bundeswehrsoldat verliert Dienstgrad wegen Unterstützung der Identitären Bewegung

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Bundeswehrsoldat, der sich in der Vergangenheit für die Identitäre Bewegung (IB) engagierte, seinen militärischen Dienstgrad verliert. Zudem muss der Soldat Beihilfen in Höhe von rund 23.000 Euro zurückzahlen. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die politischen Verstrickungen innerhalb der Bundeswehr und die Konsequenzen für Soldaten, die sich in verfassungsfeindlichen Organisationen engagieren.

Hintergrund des Falls

Der betroffene Soldat hatte in den Jahren 2015 bis 2016 aktiv am Aufbau einer IB-Regionalgruppe in Bayern mitgewirkt, an Demonstrationen teilgenommen und war in einem Werbefilm der Bewegung aufgetreten. Zu dieser Zeit verfolgte die IB bereits verfassungswidrige Ziele, wie das Gericht feststellte. Die Gruppe widerspricht dem demokratischen Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger und legt den Fokus auf die ethnisch-kulturelle Identität von Personen.

Verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzt

Das Gericht urteilte, dass der Soldat seine verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzt habe. Durch seine Aktivitäten für die IB habe er die Ausgrenzung von Ausländern, Migranten und ethnischen Minderheiten begünstigt. Die Forderung der IB, nicht-ethnische Deutsche in ihre Heimatländer „rückwandern“ zu lassen, verletze den Anspruch dieser Personen auf gleichberechtigte politische Teilhabe.

Weitere Vorwürfe gegen die IB

Zusätzlich warf das Gericht der Identitären Bewegung vor, den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem zu diskreditieren und abzulehnen. Die IB stehe für ein identitäres Demokratieverständnis im Sinne Carl Schmitts und positioniere sich damit in klarem Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Gericht war überzeugt, dass der Oberleutnant der Reserve die Programmatik der IB kannte und sich ihr aus innerer Überzeugung angeschlossen habe.

Kritik von IB-Chef Martin Sellner

Martin Sellner, der Leiter der Identitären Bewegung Österreich, äußerte scharfe Kritik an der Entscheidung des Gerichts. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT sagte er: „Es ist beschämend, dass gerade die jungen Männer, die den Staat, das Land und das Volk schützen wollen, von den Machthabern mit Füßen getreten werden. Wenn die Bundeswehr meint, sie kann in Zukunft auf patriotische, junge Männer verzichten, wird es bald ein böses Erwachen geben.“

Ein Blick auf die Konsequenzen

Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Bundeswehr und ihre Soldaten haben. Es zeigt, dass die Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen nicht ohne Folgen bleibt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Bundeswehr mit der politischen Gesinnung ihrer Soldaten umgeht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Treuepflicht sicherzustellen.

In einer Zeit, in der die Bundeswehr vor großen Herausforderungen steht, ist es umso wichtiger, dass die Werte und Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaates innerhalb der Truppe gewahrt bleiben. Dieses Urteil könnte ein Signal dafür sein, dass die Bundeswehr entschlossen gegen extremistische Tendenzen in ihren Reihen vorgeht.

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