Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
24.09.2024
09:00 Uhr

Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittene Strompreisbremse

Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittene Strompreisbremse

Am heutigen Tag verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Rechtsmäßigkeit der sogenannten Strompreisbremse. Dieses Gesetz, das in der Vergangenheit für viel Diskussion gesorgt hat, zielte darauf ab, die Verbraucher vor den stark gestiegenen Stromkosten zu schützen. Diese Kostenexplosion war eine direkte Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine und der daraufhin verhängten Sanktionen, die zu einem Rückgang der Gaslieferungen aus Russland führten.

Strompreisbremse und ihre Finanzierung

Die Bundesregierung hatte die Strompreisbremse eingeführt, um die Verbraucher zu entlasten. Dabei wurde ein Maximalpreis festgelegt, den die Verbraucher für einen Teil ihres Stroms zahlen mussten. Dies führte jedoch zu einer finanziellen Lücke, da die Einkaufskosten der Energieversorger stiegen, während die Einnahmen durch den Preisdeckel sanken. Diese Lücke wurde größtenteils durch staatliche Mittel in Höhe von über 16 Milliarden Euro gedeckt. Ein Teil der Finanzierung erfolgte jedoch durch sogenannte "Abschöpfungsbeträge" von Erzeugern erneuerbarer Energien, was nun Gegenstand der Verhandlung ist.

Verfassungsbeschwerden und Kritik

Gegen diese Abschöpfungsbeträge haben 22 Erzeuger erneuerbarer Energien Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie argumentieren, dass die Gewinne, die sie durch die Krise erzielten, nicht zur Finanzierung der Strompreisbremse herangezogen werden dürften. Der Bundesverband Bioenergie (BBE) kritisiert, dass das Gesetz die steigenden Beschaffungskosten für Altholz und Hackschnitzel nicht berücksichtigt habe und statt fiktiver Gewinne reale Gewinne über eine Steuer abgeschöpft werden sollten.

Merit-Order-Prinzip und seine Auswirkungen

Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung ist das sogenannte Merit-Order-Prinzip, nach dem der Strompreis bestimmt wird. Dabei setzt das teuerste noch benötigte Kraftwerk den Preis für alle Stromerzeuger. In der Krise waren dies häufig Gaskraftwerke, was dazu führte, dass auch der Strom aus erneuerbaren Energien zu hohen Preisen verkauft wurde, ohne dass deren Produktionskosten stiegen. Dies führte zu erheblichen Zusatzgewinnen für die Erzeuger erneuerbarer Energien, die der Gesetzgeber teilweise abschöpfte.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

Die Kläger argumentieren, dass die Entlastung der Stromkunden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die vollständig durch Steuermittel finanziert werden sollte. Sie sehen sich nicht in der Pflicht, diese Aufgabe zu übernehmen, und halten die Abschöpfung für verfassungswidrig.

Zukunft der Strompreisbremse

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet. Sollte das Gericht das Gesetz kippen, müsste der Bundeshaushalt für die entstandene Finanzlücke aufkommen und die rund 500 Millionen Euro Überschussabschöpfung an die Stromerzeuger zurückzahlen. Dies könnte einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, jedoch dürften für die Verbraucher nachträglich keine Mehrkosten entstehen.

Die Strom- und Gaspreisbremsen sind mittlerweile ausgelaufen, da die aktuellen Marktpreise für Strom und Gas unter den durch die Bremsen garantierten Preisen liegen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in dieser bedeutenden Angelegenheit entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Energiepolitik haben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“