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17.09.2024
13:28 Uhr

Bundesverfassungsgericht erklärt hessisches Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht erklärt hessisches Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass wesentliche Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes gegen das Grundgesetz verstoßen. Fünf Personen hatten gegen das Gesetz geklagt, weil es weitreichende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ermöglicht. Die Richter bemängelten insbesondere, dass keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen sei, was zu schwerwiegenden Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führe.

Hintergrund der Entscheidung

Die Klagen richteten sich hauptsächlich gegen die im Jahr 2023 geänderten Übermittlungs- und Datenerhebungsbefugnisse. Diese Änderungen waren eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz von April 2022. In diesem Urteil wurden Grundsätze festgelegt, an die sich alle Bundesländer halten müssen.

Verfassungswidrige Regelungen

Folgende Regelungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes wurden als verfassungswidrig eingestuft:

  • Die Regelung zur Handyortung, die eine engmaschige, längerfristige Überwachung erlaubt.
  • Das besondere Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge.
  • Der Einsatz verdeckter Mitarbeiter.
  • Die Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden, wenn keine gewichtigen Straftaten vorliegen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese Regelungen "das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung" verletzen.

Reaktionen und Konsequenzen

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Beschwerde unterstützte, sprach von einem "Erfolg für die Grundrechte". David Werdermann, GFF-Verfahrenskoordinator, erklärte, dass der hessische Gesetzgeber nun nachjustieren müsse.

Obwohl Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden, gelten sie in eingeschränkter Form bis Ende 2025 weiter. Eine Regelung zur Weitergabe von Daten an Strafermittlungsbehörden wurde jedoch teilweise für nichtig erklärt.

Wer sind die Beschwerdeführer?

Die Klage wurde von fünf Personen eingereicht:

  • Zwei Funktionsträger einer Organisation, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird.
  • Zwei Rechtsanwälte, die Personen vertreten, die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.
  • Ein freier Journalist, der oft Kontakt mit Menschen hat, die vom Landesamt beobachtet werden.

Einordnung und Kritik

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass die Politik in Deutschland oft über das Ziel hinausschießt, wenn es um Sicherheitsgesetze geht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein heikles Thema, das nicht leichtfertig behandelt werden sollte. Es bleibt abzuwarten, wie die hessische Landesregierung auf dieses Urteil reagieren wird und ob sie in der Lage sein wird, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, das die Rechte der Bürger respektiert.

In Zeiten, in denen die Regierung immer mehr Befugnisse an sich reißt, ist es umso wichtiger, dass Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorschieben und die Grundrechte der Bürger schützen. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich diese Debatte weiterentwickelt und welche Auswirkungen sie auf zukünftige Gesetzgebungsverfahren haben wird.

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