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09.09.2024
06:07 Uhr

Bundesbehörde plant Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil

Bundesbehörde plant Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil

In einem kontroversen Schritt plant das Bundesamt für Soziale Sicherungen (BAS), die Verteilung von Patientengeldern an die Krankenversicherungen künftig von der Wahlbeteiligung in den jeweiligen Regionen abhängig zu machen. Diese Maßnahme könnte erhebliche finanzielle Defizite für einige Krankenkassen zur Folge haben, was wiederum zu Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen führen könnte.

Details des Plans

Ein 150-seitiger Entwurf der Behörde, der sowohl der Bild als auch der Volksstimme vorliegt, sieht vor, dass bei der Berechnung der Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern künftig die Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 berücksichtigt wird. Das Bundesamt für Soziale Sicherungen ist dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesarbeitsministerium unterstellt und verwaltet den sogenannten „Gesundheitsfonds“. In diesen Fonds fließen die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Bundesmittel, die dann den Krankenkassen zugewiesen werden.

Risikostrukturausgleich und Wahlbeteiligung

Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde bereits 2021 reformiert, um Merkmale zu berücksichtigen, die keinen direkten Gesundheitsbezug haben. Bisher wurden beispielsweise die Anzahl der kleinen und mittleren Unternehmen in einer Region herangezogen. Nun soll laut dem Entwurf auch die Wahlbeteiligung in die Berechnung einfließen. Dies könnte dazu führen, dass regional organisierte Krankenkassen, insbesondere in Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung wie Sachsen-Anhalt, Millionenbeträge einbüßen.

Finanzielle Auswirkungen

In Sachsen-Anhalt, das bei der letzten Bundestagswahl die niedrigste Wahlbeteiligung (67,9 Prozent) aufwies, könnten die Krankenkassen mit der neuen Regelung rund 50 Millionen Euro weniger vom Bund erhalten. Davon entfielen 24 Millionen auf die AOK Sachsen-Anhalt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Krull erklärte gegenüber der Bild, dass die betroffenen Kassen nur zwei Möglichkeiten hätten, sollte der Plan umgesetzt werden: „Sie erhöhen ihre Beiträge oder sie sparen bei freiwilligen Leistungen wie Zahnreinigung oder Rückenschule.“

Kritik und Befürchtungen

Die Behörde rechtfertigte den Plan damit, dass die Höhe der Wahlbeteiligung in einem statistisch signifikanten Zusammenhang mit der finanziellen Über- und Unterdeckung auf Kreisebene stehe. Kritiker sehen in dieser Maßnahme jedoch eine Bestrafung der Bürger für ihr demokratisches Recht, nicht zu wählen. Die Entscheidung könnte die ohnehin schon angespannte Lage im Gesundheitswesen weiter verschärfen und das Vertrauen der Bürger in die Politik weiter untergraben.

Zukunft ungewiss

Der Entwurf soll am 30. September beschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Kriterium der Wahlbeteiligung bei der Gelderverteilung tatsächlich eine Rolle spielen wird und welche konkreten Konsequenzen dies für die Versicherten haben wird. In einer Zeit, in der die deutsche Gesellschaft ohnehin tief gespalten ist, könnte diese Maßnahme das Vertrauen in die politischen Institutionen weiter untergraben und die soziale Ungerechtigkeit verstärken.

Die Bürger sind aufgerufen, wachsam zu bleiben und ihre Stimme zu erheben, um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen im besten Interesse der Allgemeinheit getroffen werden und nicht als Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung dienen.

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