Berliner Justizsenatorin fordert stärkeren Schutz des Verfassungsgerichts gegen Extremismus
In einer aufsehenerregenden Rede hat die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg am Montagvormittag eine stärkere Absicherung des Berliner Verfassungsgerichts gegenüber extremistischen Einflüssen gefordert. Anlass für diese Forderung war ein Eklat im Thüringer Landtag, bei dem ein Streit um das Amt des Landtagspräsidenten eskalierte und schließlich vor dem Landesverfassungsgericht in Weimar landete.
Die Bedeutung der Verfassungsgerichte
Badenberg betonte die Rolle der Landesverfassungsgerichte als „Schutzpatrone unserer Demokratie“. Sie verwies darauf, dass das Berliner Verfassungsgericht in der Verfassung des Landes Berlin noch nicht ausreichend abgesichert sei. „Es ist an der Zeit, diese offene Flanke zu schließen“, erklärte die Justizsenatorin während einer Diskussionsveranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie die Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des höchsten Berliner Gerichts gestärkt werden können. „Wir sind alle verpflichtet, für eine wehrhafte und streitbare Demokratie einzustehen“, so Badenberg weiter. „Sie ist kein lückenloses Bollwerk.“
Reaktionen auf den Thüringer Landtagsskandal
Der Vorfall im Thüringer Landtag, bei dem es zu Tumulten und Nazi-Vergleichen kam, habe laut Badenberg gezeigt, „was die AfD im Schilde führt“. Die Partei sei bereit, „alle Lücken im System auszunutzen“, und habe ihren „absoluten Willen zur Macht“ demonstriert. Dies sei ein Grund, über Änderungen in der Landesverfassung nachzudenken, um das Berliner Verfassungsgericht besser vor extremistischen Kräften zu schützen.
Vorschläge zur Stärkung des Verfassungsgerichts
Badenberg sieht Handlungsbedarf bei der Regelung zur Amtszeit neuer Verfassungsrichter, die derzeit durch ein Gesetz auf sieben Jahre festgelegt ist, jedoch nicht in der Verfassung verankert ist. Auch könne sie sich vorstellen, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs als für alle staatlichen Organe bindend in die Verfassung aufzunehmen.
Wenige Tage zuvor hatte die Berliner SPD-Fraktion einen ähnlichen Vorstoß unternommen. Sie strebt eine Verfassungsänderung an, die es ermöglichen soll, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts mit einfacher Mehrheit in einem „Verfassungssynode“ genannten Gremium zu wählen, sollte keine Zwei-Drittel-Mehrheit für den Kandidaten zustande kommen. Badenberg kommentierte diesen Vorstoß jedoch nicht.
Warnung vor politischer Einflussnahme
Ludgera Selting, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, äußerte sich ebenfalls bei der Podiumsdiskussion und betonte, dass es Bedarf für einen „Ersatzwahlmechanismus“ bei Verfassungsrichtern in Berlin gebe. Es müsse jedoch verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, die Richter seien nur „der verlängerte Arm der Partei, die sie vorgeschlagen hat“. Verfassungsgerichte seien keine politischen Player, so Selting.
Selting appellierte daran, die Diskussion über die zukünftige Besetzung der Richterstellen „bedacht und mit Augenmaß“ zu führen. Sie betonte zudem, dass die Landesverfassungsgerichte bereits „über ein stabiles Sicherungsnetz verfügen“, etwa durch geltende Gesetze und Normen des Bundesverfassungsgerichts.
Die Forderungen und Diskussionen zeigen deutlich, dass die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichte ein zentrales Anliegen für die Sicherung der Demokratie in Deutschland sind. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen in Berlin ergriffen werden, um den Schutz vor extremistischen Einflüssen zu verstärken.