
Berliner Gericht kippt Ausreise-Bescheid für EU-Bürger - Ampel-Regierung erleidet Schlappe
In einem aufsehenerregenden Fall um die angeordnete Ausreise von EU-Bürgern nach propalästinensischen Protesten hat das Berliner Verwaltungsgericht nun die erste wegweisende Entscheidung getroffen. Die rot-grün-rote Stadtregierung erlitt dabei eine empfindliche juristische Niederlage, die das überhastete und möglicherweise rechtswidrige Vorgehen der Behörden offenlegt.
Behördliche Willkür oder berechtigte Sorge?
Im Zentrum des Streits steht die umstrittene Entscheidung des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA), drei EU-Bürgern - darunter einem Iren und einer Polin - sowie einer amerikanischen Person die Aufenthaltsrechte zu entziehen. Die Begründung der Behörde stützte sich hauptsächlich auf deren angebliche Beteiligung an propalästinensischen Demonstrationen, die teilweise in Gewalt umgeschlagen sein sollen.
Schwerwiegende Versäumnisse der Ausländerbehörde
Das Verwaltungsgericht stellte in seiner Eilentscheidung gravierende Mängel im Verwaltungshandeln fest. Den Richtern zufolge hätte das LEA seiner Amtsaufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die Behörde es versäumt habe, die erforderlichen Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft anzufordern - ein geradezu dilettantisches Versäumnis.
Politischer Aktionismus statt rechtsstaatlicher Sorgfalt?
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang der Berliner Behörden mit politisch sensiblen Themen. Während Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) noch vergangene Woche im Innenausschuss von einer "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" sprach, zeigt die Gerichtsentscheidung nun deutlich: Pauschale Verdächtigungen und vorschnelle Maßnahmen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Rechtsstaatliche Prinzipien bleiben unverzichtbar
Besonders brisant: Gegen den betroffenen Iren laufen zwar 17 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Versammlungen zum Nahost-Konflikt, doch keines davon ist bislang abgeschlossen. Das Gericht betonte, dass eine strafrechtliche Verurteilung zwar nicht zwingend für den Entzug der EU-Freizügigkeit erforderlich sei, wohl aber eine sorgfältige Einzelfallprüfung - die hier offensichtlich nicht stattgefunden hat.
Weitere Verfahren stehen noch aus
Die anderen Betroffenen haben ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Ihre Fälle werden von verschiedenen Richtern behandelt, da die Zuständigkeit sich nach den Nachnamen der Kläger richtet. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Entscheidungen ähnlich ausfallen werden.
Fazit
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine funktionierende Gewaltenteilung ist. Während die Politik oft zu schnellen, medienwirksamen Maßnahmen neigt, sorgen unsere Gerichte dafür, dass rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben. Allerdings wirft der Vorfall auch die Frage auf, ob unsere Behörden bei der Behandlung politisch heikler Themen nicht manchmal über das Ziel hinausschießen - zum Schaden des Rechtsstaats und der betroffenen Bürger.

Exklusives Live-Webinar am 23.04.2025 • 19:00 Uhr Der größte
Raubzug aller Zeiten Wie Du systematisch
enteignet wirst Webinar mit 8 Top-Experten am
23.04.2025 • 19:00 Uhr
Raubzug aller Zeiten
enteignet wirst
23.04.2025 • 19:00 Uhr
Exklusive Experten-Runde:

Dominik Kettner

Peter Hahne

Kolja Barghoorn

Ralf Flierl

Dr. Marc Faber

Patrick Baab

Peter Boehringer

Ernst Wolff
Seien Sie dabei, wenn Dominik Kettner und seine hochkarätigen Gäste Peter Hahne, Kolja Barghoorn, Ralf Flierl, Dr. Marc Faber, Patrick Baab, Peter Boehringer und Ernst Wolff die wahren Hintergründe der systematischen Enteignung durch neue Steuern, den digitalen Euro und versteckte Abgaben enthüllen. Mit interaktiver Fragerunde und der Chance auf Gold im Wert von 15.000€!



Tausende bereits angemeldet
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik