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11.04.2025
08:11 Uhr

Berliner Gericht kippt Ausreise-Bescheid für EU-Bürger - Ampel-Regierung erleidet Schlappe

In einem aufsehenerregenden Fall um die angeordnete Ausreise von EU-Bürgern nach propalästinensischen Protesten hat das Berliner Verwaltungsgericht nun die erste wegweisende Entscheidung getroffen. Die rot-grün-rote Stadtregierung erlitt dabei eine empfindliche juristische Niederlage, die das überhastete und möglicherweise rechtswidrige Vorgehen der Behörden offenlegt.

Behördliche Willkür oder berechtigte Sorge?

Im Zentrum des Streits steht die umstrittene Entscheidung des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA), drei EU-Bürgern - darunter einem Iren und einer Polin - sowie einer amerikanischen Person die Aufenthaltsrechte zu entziehen. Die Begründung der Behörde stützte sich hauptsächlich auf deren angebliche Beteiligung an propalästinensischen Demonstrationen, die teilweise in Gewalt umgeschlagen sein sollen.

Schwerwiegende Versäumnisse der Ausländerbehörde

Das Verwaltungsgericht stellte in seiner Eilentscheidung gravierende Mängel im Verwaltungshandeln fest. Den Richtern zufolge hätte das LEA seiner Amtsaufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die Behörde es versäumt habe, die erforderlichen Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft anzufordern - ein geradezu dilettantisches Versäumnis.

Politischer Aktionismus statt rechtsstaatlicher Sorgfalt?

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang der Berliner Behörden mit politisch sensiblen Themen. Während Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) noch vergangene Woche im Innenausschuss von einer "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" sprach, zeigt die Gerichtsentscheidung nun deutlich: Pauschale Verdächtigungen und vorschnelle Maßnahmen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Rechtsstaatliche Prinzipien bleiben unverzichtbar

Besonders brisant: Gegen den betroffenen Iren laufen zwar 17 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Versammlungen zum Nahost-Konflikt, doch keines davon ist bislang abgeschlossen. Das Gericht betonte, dass eine strafrechtliche Verurteilung zwar nicht zwingend für den Entzug der EU-Freizügigkeit erforderlich sei, wohl aber eine sorgfältige Einzelfallprüfung - die hier offensichtlich nicht stattgefunden hat.

Weitere Verfahren stehen noch aus

Die anderen Betroffenen haben ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Ihre Fälle werden von verschiedenen Richtern behandelt, da die Zuständigkeit sich nach den Nachnamen der Kläger richtet. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Entscheidungen ähnlich ausfallen werden.

Fazit

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine funktionierende Gewaltenteilung ist. Während die Politik oft zu schnellen, medienwirksamen Maßnahmen neigt, sorgen unsere Gerichte dafür, dass rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben. Allerdings wirft der Vorfall auch die Frage auf, ob unsere Behörden bei der Behandlung politisch heikler Themen nicht manchmal über das Ziel hinausschießen - zum Schaden des Rechtsstaats und der betroffenen Bürger.

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