Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
05.11.2024
05:51 Uhr

Beitragsanstieg aufgrund von Bürgergeld – Kassen-Direktoren konfrontieren Ampel: „Milliardenschwerer Betrug“

Beitragsanstieg aufgrund von Bürgergeld – Kassen-Direktoren konfrontieren Ampel: „Milliardenschwerer Betrug“

Die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkassen durch Bürgergeld-Empfänger ist nur teilweise gedeckt. Die restliche Summe müssen die Beitragszahler tragen. Die Ampel-Koalition sieht sich deshalb heftiger Kritik ausgesetzt.

Krankenkassenbeiträge steigen an – Kassen-Chefs nehmen Ampel in die Verantwortung

Berlin – Ein historischer Anstieg der Krankenkassenbeiträge steht bevor. Experten des sogenannten Schätzerkreises haben kürzlich bekannt gegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen im Jahr 2025 auf 2,5 Prozent steigen soll, was eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte bedeutet. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie ab dem Jahreswechsel deutlich weniger Netto vom Brutto in ihrem Geldbeutel haben werden.

Aus Sicht der Kassen-Chefs hätte die Ampel-Koalition diesen Anstieg verhindern können. „Wenn die Bundesregierung die Beiträge für Bürgergeld-Bezieher auskömmlich finanziert hätte, müssten Beitragszahler jetzt nicht den größten Beitragsanstieg seit 1975 bezahlen. Statt einer Steigerung von 0,8 Prozentpunkten zum Jahreswechsel wäre ein moderater Anstieg von 0,2 oder 0,3 Prozentpunkten realistisch gewesen“, sagte DAK-Chef Andreas Storm.

Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen fehlen – Krankenkassen warnten vor Beitragserhöhungen

Die Forderung, dass der Bundesetat einen größeren Anteil der Beiträge für Bürgergeldempfänger übernehmen soll, ist nicht neu. Zwar fließen aus dem Gesundheitsetat auch im kommenden Jahr 14,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds, doch ein Gutachten des IGES-Instituts ergab vor einigen Monaten, dass die staatlichen Überweisungen nicht ausreichen. Demnach lagen die GKV-Ausgaben für Bürgergeldempfänger 2022 um 9,2 Milliarden Euro höher als die vom Bund gezahlten Beiträge. 2016 waren es 9,6 Milliarden gewesen, und für 2023 und 2024 werden rund 10 Milliarden erwartet.

Mehrere Medien hatten damals berichtet, dass der gesetzlichen Krankenversicherung durch die „systematische Unterfinanzierung“ Milliarden entgehen würden. Laut Storm erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für Bürgergeldempfänger monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. „Das ist nachweislich nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür 420 Euro monatlich im Basistarif. Das ist dreieinhalbmal so viel“, so Storm im Juni.

Bürgergeld-Bezieher kosten Krankenkassen 9,2 Milliarden Euro – Vorwurf an Ampel

Trotz der Kritik der Krankenkassen hat sich bislang offenbar wenig getan. Im Koalitionsvertrag von Anfang Dezember 2021 hieß es, dass die Ampel „höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ finanzieren wolle. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, erhöht abermals den Druck auf die Ampel. Die Untätigkeit der Ampel sei „ein milliardenschwerer Betrug an den Beitragszahlern.“

Auf Anfrage verwies ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in diesem Zusammenhang auf die „angespannte Haushaltslage des Bundes“ und auf die „Vorgaben der Schuldenbremse.“

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“