Bayerische Justiz unterstützt zweifelhaftes Meldeportal „REspect!“
Seit dem 20. Juli 2022 empfiehlt die bayerische Justiz das umstrittene Portal „REspect!“ als Anlaufstelle für Anzeigen gegen Hass und Hetze im Netz. Diese Empfehlung erfolgte weit vor der offiziellen Ernennung des Portals durch die Bundesnetzagentur als „Trusted Flagger“ am 1. Oktober 2024. In vielen bayerischen Gerichtsgebäuden sind Plakate des Meldeportals zu finden, was Fragen zur Rechtsgrundlage und zur Rolle des Staates bei der Meinungsfreiheit aufwirft.
Grüne Zensur und staatliche Meinungskontrolle
Es scheint, als bediene sich die bayerische Justiz genau jener Methoden, die von der Grünen Partei propagiert werden, um die Meinungsäußerungen der Bürger zu kontrollieren. Dies steht im krassen Widerspruch zu den öffentlichen Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder, der sich oft gegen die Grünen positioniert. Doch in der Praxis unterstützt sein Bundesland eine grüne Methodik zur staatlichen Meinungseinhegung.
Rechtsanwalt deckt auf
Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn hat sich der Sache angenommen und festgestellt, dass die bayerische Justiz das Meldeportal „REspect!“ aktiv unterstützt. Nach einem Briefwechsel mit dem Obersten Bayerischen Landesgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz konnte ihm niemand die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Finanzierung solcher „privilegierten“ Meldeportale nennen. Dr. Jahn betont, dass die Entgegennahme von Strafanzeigen gesetzlich geregelt und limitiert sei, und dass nur Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte dafür zuständig seien.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz verteidigt jedoch seine Position und erklärt, dass „REspect!“ befugt sei, Strafanzeigen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Das Ministerium betont, dass niedrigschwellige Online-Anzeigemöglichkeiten ein wichtiges Mittel zur effektiven Verfolgung von Hasskriminalität im Internet seien.
Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Die Übertragung hoheitlicher Tätigkeiten an eine privatrechtliche, aktivistische „Jugendstiftung“ wie „REspect!“ wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf. Die Stiftung, deren Direktor ein Islamgelehrter aus Ägypten ist, hat offiziell nicht den Zweck, Strafanzeigen zu bearbeiten. Ihr Ziel ist es, pädagogische und sozialpädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit zu fördern.
Die bayerische Justiz kooperiert dennoch mit dieser zivilgesellschaftlichen Einrichtung, was von vielen als problematisch angesehen wird. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Die Praxis, hoheitliche Aufgaben an private und möglicherweise politisch voreingenommene Organisationen zu delegieren, könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat sich aktivistischen „Stiftungen“ ausliefert und somit die Grundlage für eine neue Form der staatlichen Überwachung und Zensur legt.
In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, ist es umso wichtiger, die Rolle des Staates und seiner Institutionen kritisch zu hinterfragen. Die Zusammenarbeit der bayerischen Justiz mit „REspect!“ könnte als ein weiteres Beispiel für die schleichende Erosion bürgerlicher Freiheiten in Deutschland gesehen werden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen weiter gestalten und welche Konsequenzen sie für die Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland haben werden.
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