Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
10.09.2024
06:50 Uhr

„Anti-Abschiebe-Gesetz“ erschwert Abschiebungen erheblich

„Anti-Abschiebe-Gesetz“ erschwert Abschiebungen erheblich

Die aktuelle Migrations-Debatte dominiert die politische Landschaft Deutschlands. Innenministerin Nancy Faeser kündigte jüngst verschärfte Maßnahmen an, um gegen illegale Migration vorzugehen. Doch die Realität sieht oft anders aus, wie ein Beamter eines Ausländeramtes berichtet.

Innenministerin Faeser: Verschärfte Maßnahmen gegen illegale Migration

Auf einer Pressekonferenz erklärte Innenministerin Nancy Faeser: „Wir stärken unsere innere Sicherheit durch konkretes Handeln und setzen den Kurs gegen irreguläre Migration weiter fort.“ Die Bundesregierung plant demnach, die Kontrollen an deutschen Grenzen zu intensivieren.

„Bleibe-Paragraf“ macht Abschiebungen nahezu unmöglich

Ein anonymer Mitarbeiter eines Ausländeramtes kritisiert das 2022 eingeführte „Chancen-Aufenthaltsrecht“, auch bekannt als Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes. Dieses Gesetz soll Geflüchteten, die am Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, ein Aufenthaltsrecht für 18 Monate und anschließend ein langfristiges Bleiberecht gewähren. Voraussetzung ist, dass der Asylsuchende nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde. Doch genau hier liegt das Problem, so der Beamte.

Online-Sprachtests und geringe Strafmaße

Der benötigte Sprachtest kann online abgelegt und beliebig oft wiederholt werden. Zudem wird eine vorsätzliche Straftat erst ab einem Strafmaß von 90 Tagessätzen berücksichtigt. Diese Regelungen führen dazu, dass auch Personen, gegen die bereits ein Abschiebeverfahren läuft, eine Bleibeperspektive erhalten. Laut dem Beamten entstehe dadurch das Risiko, dass auch Extremisten und Gewalttäter in Deutschland verbleiben.

Familienzusammenführung als weiteres Hindernis

Ein weiteres Problem ist die Regelung, dass Familien nicht getrennt werden dürfen. Dies führt dazu, dass Straftäter nicht abgeschoben werden können, wenn sie Angehörige in Deutschland haben. Der Beamte erläutert: „Insbesondere Kinder dürfen nicht von ihren Eltern getrennt werden.“ Dies habe zur Folge, dass jugendliche Intensivtäter nicht abgeschoben werden könnten, weil die Eltern in Deutschland bleiben dürften. Umgekehrt gilt dasselbe: Sind die Eltern kriminell, die Kinder jedoch nicht, bleiben alle hier.

Kritik an der Bundesregierung

Der Beamte wirft der Bundesregierung vor, die Zahl der illegalen Migranten künstlich zu verringern, indem diese durch das Bleiberecht zu legalen Migranten werden. „So kann Bundeskanzler Scholz plötzlich behaupten, man habe die illegale Migration in den Griff bekommen. Man hat aber einfach Menschen in ein Aufenthaltsrecht geschoben, wo sie nicht hingehören“, kritisiert der Beamte scharf.

Fazit

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ und die Regelungen zur Familienzusammenführung stellen erhebliche Hürden für Abschiebungen dar. Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, eine Balance zwischen humanitären Ansprüchen und der Notwendigkeit, die innere Sicherheit zu gewährleisten, zu finden. Der anonyme Beamte des Ausländeramtes zeigt auf, dass die derzeitige Gesetzgebung in der Praxis oft das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen soll.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“