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29.09.2024
14:15 Uhr

Änderung der Geschäftsordnung in Thüringen: AfD verliert Sperrminorität in Ausschüssen

Änderung der Geschäftsordnung in Thüringen: AfD verliert Sperrminorität in Ausschüssen

Im Thüringer Landtag hat die AfD über ein Drittel der Sitze und somit eine Sperrminorität in wichtigen Abstimmungen. Doch durch eine kürzlich beschlossene Änderung der Geschäftsordnung verliert die Partei diese Sperrminorität in den Ausschüssen. Die Änderung wurde von den anderen Parteien am Samstag durchgesetzt, indem sie die Berechnungsmethode für die Ausschussbesetzung modifizierten.

Konstituierung des Thüringer Landtags

Nach einem zweiten Anlauf hat sich der Thüringer Landtag am Samstag konstituiert. Traditionell hätte die AfD als stärkste Fraktion das Recht, den Landtagspräsidenten zu stellen. Doch die CDU und die BSW änderten in einem Eilverfahren die Geschäftsordnung. Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) wurde vom Thüringer Verfassungsgerichtshof angewiesen, den Antrag zur Änderung abstimmen zu lassen. Nun konnten alle Fraktionen Vorschläge für das Amt des Landtagspräsidenten einbringen. Thadäus König (CDU) setzte sich schließlich gegen die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch.

Änderung des Berechnungssystems

Die Mehrheit des Landtags änderte nicht nur das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten, sondern auch das Berechnungssystem für die Besetzung der Ausschüsse. Statt des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens, das größere Fraktionen bevorzugt, wird nun das Rangmaßzahlverfahren angewendet, welches kleinere Fraktionen bevorzugt. Durch diese Änderung werden die Ausschüsse nun auf eine Größe von zwölf Mitgliedern festgelegt, wobei die AfD nur vier Abgeordnete stellen darf. Dies führt dazu, dass die AfD in den Ausschüssen die Sperrminorität verliert, die sie im Plenum hat.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Diese Änderung ruft massive verfassungsrechtliche Bedenken hervor. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit besagt, dass die Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Parlament abbilden müssen. Es ist fraglich, ob es rechtlich zulässig ist, der AfD die Sperrminorität in den Ausschüssen zu nehmen. Wahrscheinlich wird die AfD in diesem Sachverhalt vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage einreichen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Torben Braga, machte bereits entsprechende Andeutungen.

Politische Implikationen

Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie die etablierten Parteien versuchen, ihre Macht zu sichern und unliebsame politische Gegner auszubremsen. Es bleibt abzuwarten, wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden wird. Sollte die Klage der AfD erfolgreich sein, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft in Thüringen haben.

Die Änderung der Geschäftsordnung und die damit verbundene Verwehrung der Sperrminorität für die AfD in den Ausschüssen offenbart die tiefen Gräben und Spannungen innerhalb der deutschen Politik. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Machtspiele und taktische Manöver die demokratischen Prozesse beeinflussen können.

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