AfD-Verbotsverfahren verzögert sich: Politische Uneinigkeit und rechtliche Hürden
Die Initiative zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD im Bundestag verzögert sich weiter. Wie Initiator Marco Wanderwitz (CDU) mitteilte, sei vor Mitte November kein Antrag zu erwarten. Wanderwitz hofft, durch ein angekündigtes Gutachten des Verfassungsschutzes Skeptiker im Bundestag zu überzeugen. Verfassungsrechtler geben der Initiative jedoch wenig Chancen.
Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang kündigte an, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten über verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD vorzulegen. Wanderwitz erwartet, dass dies die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unions- und SPD-Fraktion vergrößern könnte. „Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Interne Widerstände und politische Bedenken
In seiner eigenen Fraktion sieht man die Initiative kritisch. Ein „Blitz-Briefing“ des Leitungs- und Planungsstabs des Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz zeigt, dass die Union den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv hält. „Die Fraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv“, heißt es in dem Dokument. Man müsse vielmehr die Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken. Die AfD erhielte faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“.
FDP und Bundesregierung skeptisch
Auch aus der FDP kommen Signale, dass sie den Weg des Gruppenantrags nicht mitgehen wird. FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg hält einen Verbotsantrag gegen die AfD juristisch und politisch für „unklug und riskant“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich ebenfalls zurückhaltend und betonte, dass ein Verbotsverfahren sehr sorgfältig vorbereitet werden müsse.
Verfassungsrechtliche Hürden
Verfassungsrechtler zweifeln daran, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem aktuellen Erkenntnisstand die AfD verbieten könnte. Der emeritierte Professor Dieter Murswiek und Professor Christian Waldhoff sehen die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens kritisch. Waldhoff betonte, dass der Antrag an den Bundestag nicht mehr belastendes Material enthalte als das, was bereits aus den Medien bekannt sei.
Parteiverbot und die Hürden des Grundgesetzes
Parteien, die mit ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu stören oder abzuschaffen, gelten laut Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes als verfassungswidrig. Die Hürden für das Verbot einer Partei sind jedoch sehr hoch. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Laut bisheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts reicht die bloße Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen nicht aus. Notwendig ist eine aktiv kämpferische und aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung mit dem Ziel ihrer Abschaffung sowie greifbare Hinweise darauf, dass die Durchsetzung dieser verfassungsfeindlichen Ziele realistisch ist.
Fazit
Die politischen und rechtlichen Hürden für ein AfD-Verbotsverfahren bleiben hoch. Trotz der Bemühungen von Marco Wanderwitz und der Unterstützung einiger Fraktionen ist es fraglich, ob ein solcher Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Die Debatte zeigt jedoch, wie tief die Meinungsverschiedenheiten über den Umgang mit der AfD in der deutschen Politik verankert sind.
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