15-jähriger Syrer nach Verbindung zu vereitelten Terroranschlägen in Brandenburg wieder frei
Ein 15-jähriger Syrer, der in Verbindung mit vereitelten Anschlagsplänen auf Taylor-Swift-Konzerte in Wien steht, wurde in Brandenburg wieder auf freien Fuß gesetzt. Trotz der ernsthaften Drohungen, die von dem Jugendlichen ausgingen, sahen die Behörden keine rechtliche Grundlage, um ihn weiter in Gewahrsam zu halten.
Hintergrund der Festnahme
Der junge Syrer war Anfang September in Frankfurt (Oder) festgenommen worden, nachdem bekannt wurde, dass er in Kontakt mit einem 19-jährigen Wiener Terrorverdächtigen stand. Dieser hatte konkrete Anschlagspläne gegen mehrere Konzerte der populären Sängerin Taylor Swift geschmiedet, die Anfang August in Wien stattfinden sollten. Die Konzerte mussten daraufhin abgesagt werden.
Wie die Tagesschau berichtete, hatte der 15-Jährige den 19-Jährigen über einen Messenger-Dienst ermutigt und unterstützt. Aufgrund dieser Verbindungen wurde er wegen des Verdachts des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung festgenommen. Die beiden Jugendlichen hatten sich zuvor in einem radikal-islamistischen Forum kennengelernt.
Rechtslage und Freilassung
Nach seiner Festnahme wurde der Syrer für die maximal zulässige Dauer von 14 Tagen in Gewahrsam genommen. Diese Frist wurde um weitere zwei Wochen verlängert, endete jedoch am Montagmorgen. Da in Brandenburg kein eigenes Verfahren gegen den Jugendlichen läuft und aus den Ermittlungen des Generalbundesanwalts kein Haftbefehl hervorging, musste er freigelassen werden. Laut dem RBB wird der 15-Jährige jedoch weiterhin von den Behörden beobachtet.
Fortgesetzte Bedrohung und Maßnahmen
Besonders besorgniserregend sind die Drohungen des Jugendlichen, selbst Anschläge auf Veranstaltungen zu verüben, an denen homosexuelle Personen teilnehmen. Diese Drohungen führten dazu, dass die Polizeipräsenz während des Christopher Street Days in Frankfurt (Oder) Mitte September verstärkt wurde.
Am Montag kehrte der 15-Jährige zu seiner Familie zurück. Der Schulbesuch wurde zunächst ausgesetzt, und der Jugendliche soll ein Deradikalisierungsprogramm durchlaufen. Weitere rechtliche Schritte könnten sich aus den laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts ergeben.
Kritik an der Vorgehensweise der Behörden
Die Freilassung des Jugendlichen wirft Fragen über die Effektivität und Entschlossenheit der deutschen Justiz auf. Kritiker argumentieren, dass die Freilassung eines Jugendlichen, der offen mit Anschlägen droht, ein gefährliches Signal sendet. Es sei unverständlich, warum jemand, der eine solche Bedrohung darstellt, nicht länger in Gewahrsam gehalten werden könne.
Diese Entscheidung könnte als weiteres Beispiel für die Schwächen des deutschen Rechtssystems in der Terrorbekämpfung gesehen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Behörden ergreifen werden, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
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