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12.12.2024
11:01 Uhr

Verfassungsrechtler übt scharfe Kritik an Thüringer Verfassungsschutzchef

Verfassungsrechtler übt scharfe Kritik an Thüringer Verfassungsschutzchef

Die jüngsten Enthüllungen über die Amtsführung des thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer sorgen für heftige Diskussionen in der Rechtswissenschaft. Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler äußerte sich nun mit deutlicher Kritik zu den Vorwürfen gegen den Behördenleiter.

Zweifelhafte Einstufung der AfD

Besonders brisant erscheint der Umgang mit einem 600-seitigen Gutachten zur Einstufung der AfD Thüringen als "gesichert rechtsextrem". Ein wichtiges Zusatzgutachten, das sich mit der Meinungsfreiheit und der Indemnität von Abgeordneten befasste, sei bewusst ignoriert worden. Die offizielle Begründung dafür lautete, man wolle "dem Gegner" keine Argumente liefern.

"Die Indemnität schützt die Freiheit der Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments. Wenn der Verfassungsschutz dies missachtet, riskiert er, dass Gerichte später die Verwendung des Materials untersagen", warnt Boehme-Neßler.

Politischer Aktivismus statt neutraler Behördenarbeit

Der Verfassungsrechtler kritisiert besonders die zunehmend politische Ausrichtung des Verfassungsschutzes unter Kramers Führung. Es sei eine gefährliche Kompetenzüberschreitung zu beobachten, wenn sich ein Behördenleiter derart politisch positioniere.

Problematischer Umgang mit Mitarbeitern und Pressefreiheit

Für Aufsehen sorgte auch ein Vorfall aus dem Jahr 2018, bei dem Kramer mit zwei Journalisten vertrauliche Informationen über einen seiner Mitarbeiter austauschte. Dies stelle einen schwerwiegenden Bruch des journalistischen Quellenschutzes dar.

Zentrale Kritikpunkte an Kramers Amtsführung:
  • Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien
  • Verletzung der Pressefreiheit
  • Politische Instrumentalisierung des Amtes
  • Fragwürdiger Umgang mit Mitarbeitern

Irreführende öffentliche Darstellung

Boehme-Neßler weist darauf hin, dass die Einstufung einer Partei als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz oft falsch interpretiert werde. Tatsächlich könne nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei als verfassungsfeindlich einstufen. Die öffentlichkeitswirksamen Etikettierungen des Verfassungsschutzes würden dagegen als "amtliches Siegel" missverstanden.

Die Vorgänge werfen ein bezeichnendes Licht auf den Zustand deutscher Behörden unter der aktuellen politischen Führung. Eine gründliche Aufarbeitung dieser Vorwürfe erscheint dringend geboten, um das Vertrauen in staatliche Institutionen nicht weiter zu gefährden.

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