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28.11.2024
07:29 Uhr

Verfassungsrechtler erachten AfD-Verbot für möglich - Wird im Dezember abgestimmt?

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In einer überraschenden Entwicklung haben sich 17 renommierte Verfassungsrechtler zusammengetan und eine Stellungnahme verfasst, die ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD für aussichtsreich hält. Diese unaufgeforderte rechtswissenschaftliche Analyse wurde dem Rechts- und Innenausschuss des Bundestages vorgelegt.

Radikale Einschätzung der Juristen

Die Verfassungsexperten kommen zu dem brisanten Schluss, dass die AfD den "prototypischen Fall einer Partei" darstelle, gegen die sich die "wehrhafte Demokratie" zur Wehr setzen müsse. Besonders bemerkenswert: Diese Einschätzung basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Aussagen und Verhaltensweisen von AfD-Politikern - ohne Einbeziehung von Verfassungsschutz-Material.

Kritische Betrachtung der Argumentation

Die Begründung der Juristen erscheint aus demokratischer Sicht durchaus fragwürdig. So lehnen die Verfassungsrechtler eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Positionen der AfD kategorisch ab - ein Vorgehen, das demokratischen Grundprinzipien zu widersprechen scheint. Stattdessen wird pauschal behauptet, die Partei würde demokratische Prozesse delegitimieren wollen.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD sei zwecklos, da die Partei "im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung agiere", so die Verfassungsrechtler in ihrer Stellungnahme.

Politischer Zeitpunkt wirft Fragen auf

Der Zeitpunkt dieser Initiative erscheint bemerkenswert: Kurz vor möglichen Neuwahlen und in einer Phase, in der die AfD in Umfragen Rekordwerte erzielt, kommt diese "unaufgeforderte" Stellungnahme genau zum richtigen Zeitpunkt für jene politischen Kräfte, die ein Verbotsverfahren anstreben.

Mögliche Abstimmung noch im Dezember

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der mit 113 Unterstützern verschiedener Parteien einen entsprechenden Antrag eingereicht hat, könnte von dieser juristischen Einschätzung profitieren. Für einen erfolgreichen Antrag wären bei voller Besetzung des Bundestages 367 Ja-Stimmen erforderlich - aktuell fehlen noch über 250 Stimmen.

Kritische Würdigung des Vorgehens

Die Bestrebungen, eine demokratisch gewählte Oppositionspartei zu verbieten, anstatt sich mit ihr politisch auseinanderzusetzen, werfen durchaus Fragen nach dem Demokratieverständnis der Initiatoren auf. Bemerkenswert ist auch, dass die bisherige verfassungsrechtliche Meinung einem Verbotsverfahren eher skeptisch gegenüberstand - bis diese "unaufgeforderte" Stellungnahme erschien.

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