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23.02.2024
20:32 Uhr

US-Anwaltskammern setzen ethische Maßstäbe für den KI-Einsatz

US-Anwaltskammern setzen ethische Maßstäbe für den KI-Einsatz
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Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsbranche rufen nach strengeren Richtlinien – eine Entwicklung, die nun auch in den USA deutliche Konturen annimmt. In einer beispielhaften Initiative haben die Anwaltskammern in Florida und Kalifornien als erste landesweit Richtlinien für den verantwortungsvollen und ethisch angemessenen Einsatz von generativer KI durch Anwälte veröffentlicht.

Reaktion auf Fehlentwicklungen

Verschiedene Vorfälle, bei denen Anwälte vor Gericht Dokumente einreichten, die mit Hilfe von KI erstellt wurden und fehlerhafte Informationen enthielten, haben diese Maßnahmen ausgelöst. Insbesondere die Gefahr von "Halluzinationen" der KI, also die Generierung nicht existenter Urteile, hat die Notwendigkeit einer Regulierung verdeutlicht.

Verantwortung bleibt beim Anwalt

Die neuen Richtlinien betonen, dass das berufliche Urteilsvermögen eines Anwalts nicht an die KI delegiert werden darf und die Verantwortung für die Ergebnisse bei den Anwälten selbst liegt. Zudem sollen Anwälte die Erlaubnis ihrer Mandanten einholen, bevor sie vertrauliche Informationen an KI-Programme weitergeben – ein Schritt, der das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant stärken dürfte.

Auswirkungen auf Abrechnungsmodelle

Die US-Kammern empfehlen auch eine Überprüfung der Abrechnungsmodelle. Insbesondere sollten Anwälte keine Stundensätze für die Zeit erheben, die durch den Einsatz von KI eingespart wird. Dies könnte zu einer verstärkten Einführung von Erfolgs- oder Pauschalhonoraren führen und die Kostenstruktur der juristischen Dienstleistungen langfristig verändern.

Regulierung in Deutschland

Während sich in den USA die einzelnen Bundesstaaten aktiv in die Regulierung einbringen, ist die Situation in Deutschland anders gelagert. Hier obliegt die Regulierung der KI dem Bundesgesetzgeber und wird durch EU-Vorgaben wie den AI Act ergänzt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betont, dass sie selbst nicht regulativ eingreifen darf, jedoch den verantwortungsvollen Umgang mit KI fördert und die Entwicklungen genau beobachtet.

Kritische Betrachtung des Status quo

Die Tatsache, dass in Deutschland bisher keine konkreten Richtlinien zum Umgang mit generativer KI von den zuständigen Interessenvertretungen formuliert wurden, könnte als Zeichen einer gewissen Zurückhaltung interpretiert werden. Es steht zu befürchten, dass ohne klare Vorgaben und ethische Standards die Gefahr von Missbrauch und Fehlern im juristischen Kontext steigt. Hierzulande ist es daher dringend geboten, dass auch die Rechtsbranche die Zeichen der Zeit erkennt und proaktiv Maßnahmen für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI ergreift.

Fazit

Die Schritte der US-Anwaltskammern in Florida und Kalifornien könnten als wegweisend für den internationalen Kontext angesehen werden. Sie zeigen, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit KI nicht nur wünschenswert, sondern auch umsetzbar ist. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Entwicklungen auch in Deutschland Anstoß zu ähnlichen Initiativen geben werden, um die Integrität und Vertrauenswürdigkeit der Rechtsberatung im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.

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