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01.10.2024
05:59 Uhr

Über 80 Prozent der Abschiebungen im Landkreis Schaumburg scheitern – Ein alarmierendes Zeichen

Über 80 Prozent der Abschiebungen im Landkreis Schaumburg scheitern – Ein alarmierendes Zeichen

Im Landkreis Schaumburg ist die Umsetzung von Abschiebungen ein gravierendes Problem. Wie aus den aktuellen Zahlen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hervorgeht, scheitern mehr als 80 Prozent der geplanten Abschiebungen. Dies wirft ein Schlaglicht auf die ineffektiven Maßnahmen und die Überforderung der Behörden.

Die Ursachen des Scheiterns

Im Jahr 2023 sollten 64 Menschen im Landkreis Schaumburg abgeschoben werden. Von diesen Abschiebungen mussten jedoch 21 abgebrochen werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Oftmals wurden die Betroffenen nicht angetroffen, familiäre Schutzmaßnahmen verhinderten die Abschiebung, oder die Betroffenen leisteten Widerstand. In einigen Fällen entschied die Bundespolizei, die Maßnahme zu stoppen.

„Ein Abbruch bedeutet, dass die Vollzugskräfte die aufenthaltsrechtliche Maßnahme begonnen und die Person beispielsweise nicht angetroffen haben“, erklärte die Pressestelle der Landesaufnahmebehörde.

Die Statistik zeigt, dass zehn Abschiebungsversuche daran scheiterten, dass die Person nicht gefunden wurde. In zwei Fällen verhinderte familiärer Schutz die Maßnahme, fünfmal scheiterte die Abschiebung am Widerstand der Betroffenen, und in vier Fällen ordnete die Bundespolizei den Abbruch an.

Fortsetzung der Problematik in 2024

Auch im Jahr 2024 setzt sich dieses Bild fort. Von 30 geplanten Abschiebungen konnten bisher nur elf umgesetzt werden. Neun Maßnahmen wurden storniert, unter anderem wegen fehlender Reisedokumente oder Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Im Vorjahr wurden 31 Abschiebungen abgebrochen.

Rechte der Polizei bei Abschiebungen

Bei Abschiebungen aus privaten Wohnungen hat die Polizei ein „Betretensrecht“. Dies bedeutet, dass die Beamten die Tür, wenn nötig, auch gewaltsam öffnen dürfen, um zu überprüfen, ob die betroffene Person anwesend ist. Ist sie nicht anzutreffen und gibt es keine Hinweise auf einen anderen Aufenthaltsort, wird die Maßnahme abgebrochen.

In Gemeinschaftsunterkünften gilt ein ähnliches Verfahren: Die Vollzugskräfte dürfen das Zimmer der betroffenen Person sowie gemeinschaftlich genutzte Räume betreten. Besteht der Verdacht, dass sich die Person in einem anderen Zimmer aufhält, darf auch dieses betreten werden. Wird die Person jedoch nicht angetroffen, wird die Maßnahme ebenfalls abgebrochen.

Die politische Dimension

Die hohe Zahl der gescheiterten Abschiebungen wirft ein kritisches Licht auf die derzeitige Politik und die Maßnahmen der Bundesregierung. Es zeigt sich, dass die Behörden oftmals überfordert sind und die bestehenden Gesetze und Verfahren nicht ausreichen, um die Abschiebungen effektiv durchzuführen. Dies führt zu einer zunehmenden Frustration in der Bevölkerung und stellt die Glaubwürdigkeit der politischen Führung in Frage.

Die Zahlen aus dem Landkreis Schaumburg sind ein klarer Indikator dafür, dass die derzeitige Abschiebepolitik dringend überdacht und reformiert werden muss. Ohne effektive Maßnahmen und klare Richtlinien wird das Problem der gescheiterten Abschiebungen weiterhin bestehen bleiben und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen weiter erodieren.

Es ist an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die Realität anerkennen und die notwendigen Schritte unternehmen, um die Abschiebepraxis zu verbessern und die Überlastung der Behörden zu reduzieren. Nur so kann eine effektive und gerechte Lösung gefunden werden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Bürger gerecht wird.

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