Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
08.11.2024
07:14 Uhr

SpaceX kündigt nächsten Starship-Testflug für den 18. November an

SpaceX kündigt nächsten Starship-Testflug für den 18. November an

SpaceX hat den Termin für den nächsten Testflug seiner riesigen Starship-Rakete bekannt gegeben. Demnach soll der sechste Flug des wiederverwendbaren Raketensystems am 18. November von der Starbase-Einrichtung in Südtexas aus stattfinden. Dies wird der erste Testflug seit dem historischen Erfolg im Oktober, als der Super Heavy-Booster kontrolliert neben seinem Startturm landete.

Fortlaufende Verbesserungen und ambitionierte Ziele

Das Starship-System, bestehend aus dem Super Heavy-Booster und der Oberstufe, die als Starship bekannt ist, ist mit einer Höhe von 122 Metern das größte und leistungsstärkste Raketensystem, das jemals gebaut wurde. Beide Stufen werden von den fortschrittlichen Raptor-Triebwerken angetrieben – 33 für den Super Heavy und sechs für die Oberstufe.

Der kommende Testflug soll nicht nur die Rückkehr des Boosters zum Startplatz und dessen Einfangen wiederholen, sondern auch das erneute Zünden eines Raptor-Triebwerks im Weltraum und die Erprobung von Hitzeschild-Experimenten und Manöveränderungen für den Wiedereintritt und die Landung des Raumschiffs über dem Indischen Ozean umfassen.

Technische Neuerungen und Tests

SpaceX hat für diesen Flug eine Reihe technischer Verbesserungen vorgenommen. Dazu gehören zusätzliche Redundanz in den Antriebssystemen des Boosters, verstärkte Strukturen in Schlüsselbereichen und eine verkürzte Zeit für das Entladen des Treibstoffs nach einem erfolgreichen Fang. Auch die Software-Steuerung und Einsatzkriterien für den Start und die Rückkehr des Boosters wurden aktualisiert.

Das ultimative Ziel von SpaceX ist es, sowohl den Super Heavy als auch das Starship direkt auf der Startplattform zu landen. Dies würde den Inspektions-, Überholungs- und Rückkehrprozess erheblich beschleunigen und die Effizienz der Raumfahrt revolutionieren. SpaceX ist überzeugt, dass die Kombination aus Leistung und Wiederverwendbarkeit des Starship-Systems eine Schlüsselrolle bei kühnen Missionen im Tiefenraum, einschließlich der Besiedlung des Mars, spielen wird.

Schneller Fortschritt dank gültiger FAA-Lizenz

Der geplante Testflug, der in einem 30-minütigen Zeitfenster um 16 Uhr CT (23 Uhr deutscher Zeit) beginnen soll, wäre der bisher schnellste erneute Start zwischen zwei Starship/Super Heavy-Testflügen. Nur etwas mehr als fünf Wochen liegen zwischen den beiden Flügen. Ein Grund für den kurzen zeitlichen Abstand ist, dass die im Oktober von der Federal Aviation Administration (FAA) für den fünften Flug erteilte Lizenz auch einen sechsten Flug erlaubt. Die FAA hat festgestellt, dass die von SpaceX für Flug sechs beantragten Änderungen innerhalb der bereits analysierten Bereiche liegen.

Mit diesen fortlaufenden Fortschritten und ambitionierten Zielen zeigt SpaceX einmal mehr, dass es an der Spitze der Raumfahrttechnologie steht und bereit ist, die Grenzen des Möglichen weiter zu verschieben. Der nächste Testflug am 18. November wird mit Spannung erwartet und könnte ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Raumfahrt werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“