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11.11.2024
07:08 Uhr

Solidaritätszuschlag: Wegfall könnte Betriebe um 65 Milliarden Euro entlasten

Solidaritätszuschlag: Wegfall könnte Betriebe um 65 Milliarden Euro entlasten

Das Bundesverfassungsgericht wird bald darüber entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft haben. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die Abschaffung des Solis den Unternehmen in Deutschland eine Entlastung von knapp 65 Milliarden Euro bringen.

Wirtschaftliche Entlastung durch Soli-Abschaffung

Der Ökonom Tobias Hentze vom IW betont, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags den Unternehmen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben würde. „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben“, so Hentze. Die Abgabe sei längst überfällig und müsse wegfallen.

Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht die Frage erörtern, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Eine Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Sollte das Gericht den Soli kippen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Für das nächste Jahr sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest eingeplant. Ein Wegfall würde ein zusätzliches Loch in den Etat reißen.

Rückzahlungen und wirtschaftliche Folgen

Das Gericht könnte auch entscheiden, dass der Staat die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Seit 2020 wären das etwa 65 Milliarden Euro. Laut dem IW zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften den Soli. Die Einnahmen des Bundes aus dem Solidaritätszuschlag belaufen sich zwischen 2020 und 2028 auf rund 122 Milliarden Euro, wovon mehr als die Hälfte auf die Unternehmen entfällt.

Wirtschaftliche Lage und Kritik

Die aktuelle Wirtschaftslage sei Grund genug, den Solidaritätszuschlag zu hinterfragen, argumentiert Hentze. „Die Konjunktur schwächelt, die Wirtschaft stagniert, in vielen Branchen drohen Nullrunden oder sogar Entlassungen.“ Die Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht halten es für verfassungswidrig, den Soli seit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 weiter zu erheben. Die Große Koalition hatte damals beschlossen, dass nur noch die oberen zehn Prozent der Einkommen den Zuschlag zahlen müssen.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag wird mit Spannung erwartet. Sollte der Soli abgeschafft werden, könnten Unternehmen erheblich entlastet werden. Gleichzeitig würde dies jedoch ein großes Loch in den Bundeshaushalt reißen und möglicherweise zu Rückzahlungen in Milliardenhöhe führen. Die wirtschaftliche Lage und die verfassungsrechtlichen Bedenken machen eine kritische Überprüfung des Solidaritätszuschlags unumgänglich.

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