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12.09.2024
07:08 Uhr

Rentenversicherung fordert 8000 Euro zurück: Ein 80-Jähriger wehrt sich erfolgreich

Rentenversicherung fordert 8000 Euro zurück: Ein 80-Jähriger wehrt sich erfolgreich

Berlin – Ein bemerkenswerter Fall vor dem Sozialgericht in Berlin zeigt, dass es sich lohnen kann, Rückforderungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung genau zu prüfen. Ein 80-jähriger Rentner sollte 8000 Euro zurückzahlen, erhielt jedoch keine ausreichende Begründung für die Forderung. Der Rentner wehrte sich und hatte Erfolg.

Fehlerhafte Berechnung führte zu Rückforderung

Der Rentner, der seit 2018 eine Witwerrente bezieht, erlebte 2019 eine Neuberechnung seiner Rente. Zunächst erhielt er 530 Euro pro Monat. Zwei Jahre später stellte die Rentenversicherung fest, dass bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen war. Die Zahlung wurde auf 267 Euro pro Monat reduziert. Grund für die Kürzung war die Anrechnung von Tantiemen aus der Schauspieltätigkeit seiner verstorbenen Frau. Die Rentenversicherung forderte daraufhin 8000 Euro zurück.

Widerspruch und gerichtlicher Erfolg

Der Rentner legte Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein, doch dieser wurde abgewiesen. Der Fall landete schließlich vor dem Sozialgericht in Berlin. Die Richter urteilten, dass der Rückforderungsbescheid rechtswidrig sei. Hauptgrund dafür war, dass der Bescheid keine ausreichende Begründung enthielt. Es wurde auf keine konkrete gesetzliche Regelung verwiesen, und die spezifischen Umstände des Falls wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

Vertrauensschutz als entscheidender Faktor

Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf den Vertrauensschutz. Laut dem Rentenberatungsportal Rentenbescheid24 darf die Rücknahme eines früheren Bewilligungsbescheides nur erfolgen, wenn der Begünstigte kein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Bescheids hatte. In diesem Fall hatte der Rentner jedoch ein solches Vertrauen, da er keine Angaben darüber erhalten hatte, ob und wann er von den Tantiemen wusste oder ob er diese verschwiegen hatte.

Zukunft der Witwerrente

Trotz des erfolgreichen Widerspruchs und des Gerichtsurteils werden die künftigen Zahlungen der Witwerrente für den Mann geringer ausfallen. Eine Neuberechnung der Rente ist möglich, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Rentenzahlungen künftig gestalten werden.

Häufige Rückforderungen bei Renten

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen eine Rente zurückzahlen müssen. Besonders häufig sind Rückforderungen im Falle eines Verstorbenen, wenn die Rente bereits für den Folgemonat überwiesen wurde. Es zeigt sich, dass eine genaue Prüfung der Rückforderungsbescheide und gegebenenfalls ein Widerspruch lohnenswert sein können.

Die aktuelle politische Lage und die Unzulänglichkeiten der deutschen Rentenpolitik werfen erneut Fragen auf. Es zeigt sich, dass die Rentenversicherung oft unsauber arbeitet und die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren lässt. Eine stärkere Kontrolle und transparente Kommunikation sind dringend notwendig, um das Vertrauen der Rentner in das System wiederherzustellen.

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