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17.12.2024
12:41 Uhr

Potsdams Oberbürgermeister kommt bei Vorteilsnahme glimpflich davon

Potsdams Oberbürgermeister kommt bei Vorteilsnahme glimpflich davon

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat die Ermittlungen gegen den Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) unter Auflagen eingestellt. Der SPD-Politiker müsse lediglich eine Zahlung von insgesamt 34.000 Euro leisten, davon 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und etwa 14.000 Euro an die Landeskasse.

Kostenlose VIP-Besuche bei Sportvereinen im Fokus der Ermittlungen

Die Ermittler hätten einen hinreichenden Tatverdacht der Vorteilsnahme in 67 Fällen festgestellt. Seit 2019 habe Schubert regelmäßig Heimspiele verschiedener Potsdamer Sportvereine im VIP-Bereich besucht - häufig in Begleitung seiner Ehefrau und ohne konkrete repräsentative Aufgaben. Diese großzügige Einladungspraxis der Vereine dürfte nicht uneigennützig gewesen sein, da diese von städtischen Fördermitteln und der Bereitstellung von Spielstätten abhängig gewesen seien.

Fragwürdige Kulturbesuche im städtischen Theater

Auch kostenlose Besuche von Kulturveranstaltungen, insbesondere im städtischen Hans-Otto-Theater, standen im Fokus der Ermittlungen. Während die meisten Kulturtermine als Repräsentationsaufgaben eingestuft wurden, besteht bei drei Theaterpremieren der Verdacht der Vorteilsnahme.

Milde Bewertung trotz klarer Verstöße

Die Staatsanwaltschaft bewertete die Schuld im Fall einer Verurteilung als "noch nicht schwerwiegend". Dabei wurden verschiedene mildernde Faktoren berücksichtigt:

  • Schubert war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
  • Er wirkte aktiv an der Aufklärung mit
  • Der Oberbürgermeister versuchte nicht, sein Verhalten zu verschleiern
  • Er reagierte umgehend auf die Vorwürfe
Diese Art der Vorteilsnahme durch Amtsträger scheint in Deutschland leider keine Seltenheit zu sein. Die verhältnismäßig milde Bewertung solcher Verstöße könnte als falsches Signal verstanden werden.

Kritische Betrachtung der Einstellung des Verfahrens

Die Einstellung des Verfahrens gegen eine vergleichsweise geringe Geldauflage wirft Fragen auf. Während normale Bürger für deutlich geringere Vergehen oft härter bestraft werden, scheinen Amtsträger häufig mit einem blauen Auge davonzukommen. Dies könnte das Vertrauen der Bevölkerung in die Gleichheit vor dem Gesetz weiter erschüttern.

Besonders bedenklich erscheint die Tatsache, dass die Sportvereine möglicherweise durch die VIP-Einladungen versucht haben könnten, sich das Wohlwollen der Stadtverwaltung zu sichern. Solche Praktiken erinnern an ein System von Gefälligkeiten, das in einer modernen Verwaltung keinen Platz haben sollte.

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