Olaf Scholz und die bittere Realität des Bürgergeldes: Fünf unbequeme Wahrheiten
Das Bürgergeld ist mittlerweile zu einer der größten Herausforderungen für Deutschland geworden. Während über mögliche Reformen diskutiert wird, darf sich niemand vor den harten Wahrheiten verschließen. Kanzler Olaf Scholz muss Klartext sprechen, ähnlich wie es einst Gerhard Schröder tat. Deutschland fällt in vielen Bereichen zurück, doch im Bereich des Wohlfahrtsstaates ist das Land unangefochten an der Spitze. Diese Position hat jedoch ihren Preis, wie die aktuellen Zahlen und Entwicklungen zeigen.
1. Das Bürgergeld lädt zum Missbrauch ein
Die im Vergleich zu Hartz IV abgeschwächten Sanktionsregeln, die starken Anhebungen der Regelsätze durch den Inflationsausgleich und die höheren Grenzen für Vermögen und Wohnungskosten senken den Anreiz für viele Menschen, eine Arbeit aufzunehmen. Studien, wie die des Ökonomen Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), bestätigen dies. Während ukrainische Kriegsflüchtlinge in Ländern wie Polen oder den Niederlanden zu zwei Dritteln und mehr arbeiten, liegt der Anteil in Deutschland bei lediglich 19 Prozent. Seit Juni 2022 erhalten Ukrainer unbefristet den regulären Bürgergeld-Satz, was die Motivation zur Arbeitsaufnahme weiter senkt.
2. Bürgergeld fördert Teilzeit-Gesellschaft und Schwarzarbeit
Viele geringer Qualifizierte berechnen für sich, dass der Bezug von Bürgergeld kombiniert mit einer Teilzeitstelle am meisten Nutzen bringt. Diese Teilzeitstellen werden kaum besteuert, während der Staat das Leben und die Wohnung finanziert. Auch die Aufstockung des Bürgergelds durch Schwarzarbeit ist attraktiv, da Bürgergeldempfänger keinen effektiven Kontrollen unterliegen. Arbeitsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz schätzt, dass rund ein Drittel der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher schwarz dazuverdient. Das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland wird jährlich auf 481 Milliarden Euro geschätzt.
3. Bürgergeld treibt die Durchschnittsmieten
Die Behörden übernehmen die Wohnkosten von Bürgergeldempfängern und zahlen oft überdurchschnittlich hohe Mieten, wie eine Studie des Pestel Instituts aus Hannover zeigt. In Städten wie Hamburg und München zahlen die Jobcenter deutlich mehr als die Durchschnittsmiete, was die Mieten im unteren Marktsegment definiert und das Wohnen für alle teurer macht. Der Staat treibt somit die Mieten und befördert die Mietkonkurrenz auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.
4. Der Staat tritt in Lohnkonkurrenz zur Privatwirtschaft
Das Bürgergeld ist eine Lohnersatzleistung, die nahe am Arbeitseinkommen angesiedelt ist und damit in Konkurrenz zur Privatwirtschaft tritt. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener mit Mindestlohn erhält im Monat ein verfügbares Einkommen von 3.319 Euro, während dieselbe Familie im Bürgergeld-Bezug auf 2.624 Euro kommt. Die Differenz lässt sich leicht im Schwarzmarkt auffüllen. Der frühere ifo-Präsident Prof. Hans-Werner Sinn kritisiert, dass das Bürgergeld den Staat als Konkurrent auf dem Arbeitsmarkt etabliert.
5. Der Staat ignoriert den relativen Reichtum von Bürgergeldempfängern
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs gilt die sogenannte „Karenzzeit“, bei der das Jobcenter das Vermögen der Bürgergeldempfänger nur berücksichtigt, wenn es „erheblich“ ist. Ein Ehepaar besitzt laut Definition der Arbeitsagentur ab 55.000 Euro ein erhebliches Vermögen. Selbstgenutztes Wohneigentum wird bis zu einer bestimmten Größe nicht als Vermögen berücksichtigt. Das bedeutet, dass auch Eigentums-Millionäre Bürgergeld erhalten können, was den Sozialstaat weiter belastet.
Fazit: Der Sozialstaat ist reformbedürftig
Es wird Zeit, dass ein Kanzler mit dem Volk Klartext spricht, ähnlich wie Gerhard Schröder bei der Einbringung der Agenda 2010: „Der Umbau des Sozialstaates und seine Erneuerung sind unabweisbar geworden. Dabei geht es nicht darum, ihm den Todesstoß zu geben, sondern darum, die Substanz des Sozialstaates zu erhalten. Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“
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