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25.03.2025
09:27 Uhr

Merz' Kehrtwende bei Schuldenbremse: Dreister Wortbruch oder geschicktes Kalkül?

Die politische Landschaft Deutschlands steht Kopf: CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz vollzieht nach der Bundestagswahl eine spektakuläre 180-Grad-Wendung in Sachen Schuldenbremse. War im Wahlkampf noch von eisernem Festhalten die Rede, sollen nun plötzlich Schulden in Billionenhöhe für Bundeswehr und Infrastruktur möglich sein. Ein Vorgang, der nicht nur bei den Wählern für Empörung sorgt.

Vom Schulden-Hardliner zum Umfaller

Noch vor wenigen Wochen tönte es aus der CDU-Zentrale unmissverständlich: "Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen." Mit diesem Slogan warb die Union im Wahlkampf für einen strikten Sparkurs. Doch kaum waren die Wahllokale geschlossen, präsentierte sich Merz als erstaunlich flexibler Pragmatiker. Für Aufrüstung und Infrastruktur seien nun doch neue Schulden unumgänglich - eine Kehrtwende, die selbst hartgesottene Politikbeobachter überraschte.

Wähler fühlen sich getäuscht

Die Reaktion der Bürger fällt deutlich aus: Laut aktueller ZDF-Umfrage sehen sich 73 Prozent der Befragten von Merz und der Union getäuscht. Besonders pikant: Selbst 44 Prozent der eigenen Anhänger attestieren der Union Wählertäuschung. Ein Vertrauensverlust, der die ohnehin angespannte politische Stimmung weiter aufheizt.

Juristische Konsequenzen unwahrscheinlich

Doch wer nun auf strafrechtliche Konsequenzen hofft, dürfte enttäuscht werden. Zwar wurde bereits Strafanzeige wegen Wählertäuschung gestellt, aber Juristen sehen die Erfolgsaussichten skeptisch. Der entsprechende Paragraf 108a StGB zielt primär auf direkte Manipulationen bei der Stimmabgabe ab - gebrochene Wahlversprechen fallen nicht darunter.

Brisante Enthüllungen aus dem Hinterzimmer

Für zusätzlichen Zündstoff sorgen Aussagen von Insidern: Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter und selbst CDU-Mann Roderich Kiesewetter räumten ein, dass die Union bereits vor der Wahl intern andere Pläne hatte. Aus wahltaktischen Gründen, besonders mit Blick auf die Landtagswahlen im Osten, habe man diese jedoch verschwiegen.

Immunität schützt vor Strafverfolgung

Selbst wenn sich der Verdacht der Wählertäuschung erhärten sollte - Merz genießt als Bundestagsabgeordneter umfassende Immunität. Nur bei einer Aufhebung durch den Bundestag wäre eine Strafverfolgung möglich - ein höchst unwahrscheinliches Szenario.

Dieser Artikel stellt die Meinung der Redaktion dar und ist keine Anlageberatung.

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