Heil kommt FDP entgegen: Nullrunde beim Bürgergeld 2025
Nach einer zwölfprozentigen Erhöhung zu Beginn des laufenden Jahres soll es 2025 beim Bürgergeld eine Nullrunde geben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begründet dies mit der Normalisierung der Inflation. Diese Maßnahme könnte als Signal der Deeskalation an die FDP verstanden werden, die sich seit langem für eine striktere Handhabung der Sozialausgaben einsetzt.
Ein Zeichen gegen Sozialmissbrauch?
Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte im August erklärt, dass der Regelsatz beim Bürgergeld um 14 bis 20 Euro monatlich zu hoch sei. Diese Einschätzung basierte auf Berechnungen von Experten, die die Erhöhung in Relation zur Inflationsentwicklung setzen sollten. Heil hat nun in der RTL/ntv-Morgensendung „Frühstart“ eine Nullrunde für 2025 angekündigt.
Bürgergeld und Inflation: Warum eine Erhöhung 2025 ausbleibt
Die Bundesregierung habe einen Mechanismus geschaffen, der sich an die Teuerung anpasse, so Heil. Bei hoher Inflation stiegen entsprechend die Regelsätze. Habe diese sich normalisiert, werde auch nicht erhöht. Zuletzt sei die Inflation auf 1,9 Prozent gesunken. Entsprechend stehe eine Nullrunde im kommenden Jahr im Einklang mit den geltenden Vorgaben.
FDP und Union fordern Verschärfungen
Die FDP hatte die angespannte Finanzlage des Bundes im Umfeld der Debatte um den Haushalt 2025 genutzt, um drastische Verschärfungen beim Bezug von Bürgergeld einzufordern. Auch Kürzungen beim Regelsatz sollten nach Einschätzung der Liberalen kein Tabu sein. Mit der Ankündigung der Nullrunde ist Heil diesen Forderungen nun entgegengekommen. Zudem betonte er, dass es bei dieser Form der Hilfe lediglich um „das Existenzminimum, nicht mehr, aber auch nicht weniger“ gehe.
Kontrollen und Sanktionen
Darüber hinaus werde es auch Verschärfungen bei der Kontrolle der Berechtigung des Bürgergeldbezugs geben. Dabei gehe es unter anderem um Sanktionen gegen vermeintliche oder tatsächliche Jobverweigerer. Im Vorjahr waren es offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge lediglich 15.777 Leistungsbezieher, denen der Verweigerung eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsangebots der Regelsatz gekürzt wurde. Die Intensität der Debatte in der Politik über diese Personengruppe deutet jedoch darauf hin, dass man dort von einer hohen Dunkelziffer ausgeht.
Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden
Während die FDP die Ankündigung Heils begrüßte und Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch von einer „logischen Folge“ einer erfolgreichen Inflationsbekämpfung der Ampel sprach, gab es Kritik aus Gewerkschaften und Sozialverbänden. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), betonte in einer Erklärung, die steigenden Preise müssten weiterhin in der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt werden. Nicht das Bürgergeld sei zu hoch, sondern die Löhne zu gering.
Existenzminimum und Lebensrealitäten
Auch die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, kritisierte Heils Vorstoß. Dieser lasse den Einblick in die Lebensrealitäten Betroffener vermissen. Armut gehöre für immer mehr Menschen in Deutschland zum Alltag – insbesondere nach Jahren der Krise und auf hohem Niveau verharrender Preise. Engelmeier fordert ein realitätsnäheres Verfahren zur Bedarfsermittlung.
Die Forderungen der Verbände
Die Verbände verweisen darauf, dass viele Bürgergeldbezieher sogenannte „erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsempfänger“ seien. Diese stocken ihr zu geringes Arbeitseinkommen durch die Grundsicherung auf. Etwa 20 Prozent der Bezieher sollen Aufstocker sein. Joachim Rock, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, hat die Nullrunde beim Bürgergeld kritisiert. Er hält die Sätze für „viel zu knapp“ bemessen und betonte, mit dem aktuellen Regelsatz sei „regelmäßig keine gesunde Ernährung, keine angemessene Mobilität und soziale Teilhabe möglich“. Der Verband würde einen Betrag von 813 Euro als monatlich angemessen empfinden.
Die Anzahl der Bezieher von Bürgergeld ist vom bisherigen Tiefststand von 5,2 Millionen Menschen auf zuletzt 5,54 Millionen gestiegen. Davon gelten etwas mehr als vier Millionen als arbeitsfähig. Der Höchststand an Beziehern der Grundsicherung seit Einführung des Vorgängersystems „ALG 2“, bekannter als „Hartz IV“, war 2006 mit 7,2 Millionen Empfängern zu verzeichnen.
Im Bundeshaushalt waren für 2024 insgesamt 43,27 Milliarden Euro im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorgesehen. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10,4 Milliarden Euro im Jahr zuvor auf 9,7 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Bürgergeld selbst waren mit 24,3 Milliarden Euro festgelegt. Der gesamte Arbeits- und Sozialetat summiert sich auf 171,67 Milliarden Euro – mit Schwerpunkt auf Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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