Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
09.07.2024
11:27 Uhr

Habecks Kraftwerksstrategie: Stromverbraucher zahlen drauf für grüne Energie

Habecks Kraftwerksstrategie: Stromverbraucher zahlen drauf für grüne Energie

Berlin – Die Diskussionen um den Haushaltsplan 2025 nehmen weiter an Fahrt auf. Obwohl die Ampel-Koalition am 5. Juli einen Entwurf präsentiert hat, stehen den Regierungsparteien noch einige entscheidende Schritte bevor. Neben der Haushaltsentscheidung hat sich die Bundesregierung auf ein Wachstumspaket verständigt, das auch die zukünftige Strategie für Kraftwerke beinhaltet. Es wird jedoch deutlich, dass die Bürger mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Neue Kraftwerke sollen Stromverbraucher mitbezahlen

Die Ampel-Koalition plant eine neue Umlage für Stromverbraucher, um neue Gaskraftwerke zu fördern. Diese Information wurde am 8. Juli zusammen mit den Plänen für ein Kraftwerkssicherungsgesetz bekannt, das die Kraftwerksstrategie gesetzlich verankern soll. Die genaue Höhe dieser neuen Umlage ist laut FAZ noch unklar, aber von politischer Seite wurde von einer „kleinen Nachkommastelle“ gesprochen. Wo genau diese auftreten soll, ist noch ungewiss.

Bereits jetzt machen Steuern, Abgaben und Umlagen etwa 27 Prozent des Strompreises für Haushalte aus. Deutsche zahlen oft mehr als nötig - eine Analyse des Vergleichsportals Verivox hat im Frühjahr gezeigt, dass ein einfacher Anbieterwechsel erhebliche Einsparungen bringen könnte. Die KWK-Umlage (0,28 Cent pro Kilowattstunde) und die Netzumlage zur Förderung von Offshore-Windkraft (0,66 Cent pro Kilowattstunde) sind Beispiele für ähnliche „Nachkommastellen“.

Habecks Kraftwerksstrategie soll den Kohle-Ausstieg sichern

Die Kraftwerksstrategie soll eine bereits im Februar zwischen den Koalitionsspitzen getroffene Vereinbarung umsetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab bekannt, dass die neuen Maßnahmen insgesamt 12,5 Gigawatt an neuer Kraftwerkskapazität und 500 Megawatt an neuen Langzeitspeichern umfassen. Die Regierung plant, dies über zwei Säulen umzusetzen:

  • In der ersten Säule will die Regierung „zeitnah“ fünf Gigawatt an neuen Gaskraftwerken bauen, dazu kommen zwei Gigawatt an Modernisierungsmaßnahmen. Diese sollen „als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung“ ab dem achten Jahr ihrer Inbetriebnahme (oder, im Falle der zwei Gigawatt, nach ihrer Modernisierung) den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff umstellen. Darüber hinaus sollen 500 Megawatt an „reinen“ Wasserstoffkraftwerken entstehen, sogenannte Wasserstoffsprinter, und Langzeitspeicher mit einer Kapazität von 500 MW.
  • Säule Nummer zwei beinhaltet eine Ausschreibung für weitere neue Gaskraftwerke mit einer Kapazität von noch einmal fünf Gigawatt, die vor allem in sogenannten Dunkelflauten (das heißt, wenn die erneuerbaren Energieträger nicht genug Strom erzeugen können) eingreifen und für Versorgungssicherheit sorgen sollen. Dieser „technologieoffene Kapazitätsmechanismus“ soll ab 2028 arbeiten.

Diese Kraftwerke sollen laut Wirtschaftsministerium vorrangig im „netztechnischen Süden“ Deutschlands errichtet werden, um sogenannte Redispatchkosten zu senken und zur Netzstabilität beizutragen.

Habeck: Stromnetz muss für die Energiewende „fit“ gemacht werden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, dass das Kraftwerkssicherheitsgesetz auf drei verschiedene Arten „Schwung“ in den Kraftwerkssektor bringen soll. „Erstens wird die Dekarbonisierung im Kraftwerkspark beschleunigt, weil wir für einen Teil der Kraftwerke einen konkreten Wasserstoffumstiegspfad vereinbart haben, zweitens wird die Entwicklung neuer Wasserstoff-Kraftwerkstechnologie gefördert, und drittens wird der Kohleausstieg durch den Zubau neuer Kraftwerke abgesichert“, so Habeck.

Laut Habeck soll das Kraftwerkssicherheitsgesetz dazu beitragen, das Stromsystem „fit für hohe Anteile erneuerbare Energien“ zu machen. Er hofft zudem, dass die neuen Kraftwerke auch in Zeiten von „wenig Wind und Sonne“ für zusätzliche Sicherheit im Stromnetz sorgen.

EU stimmt den Maßnahmen der Ampel schon zu

Das Ministerium hat die neuen Maßnahmen bereits mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Diese stellt den Mitgliedsländern im Rahmen der „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ Fördermittel zur Verfügung, wenn sie Maßnahmen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen ergreifen. Unter dem Punkt „Gruppen von Beihilfen“ listet die EU-Kommission beispielsweise „Beihilfen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Förderung von erneuerbaren Energien“ oder „Beihilfen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit“ auf.

Die EU-Kommission erklärte unter Punkt 4.8.1., dass „Marktversagen und regulatorische Mängel bedeuten können, dass Preissignale keine wirksamen Investitionsanreize entstehen lassen, was beispielsweise zu unangemessenen Ergebnissen in Bezug auf Stromressourcenmix, Kapazitäten, Flexibilität oder Standort führt“. Die „erheblichen Umstellungen“ im Elektrizitätssektor, die der technologische Wandel mit sich bringt, würden zu „neuen Herausforderungen“ bei der Stromversorgungssicherheit führen.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass die Bundesregierung für die neu geplanten Kraftwerke eine Förderung für die Investitionskosten und ab dem Umstieg auf Wasserstoff auch die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas erhält - für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“