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08.04.2025
00:18 Uhr

Gericht zwingt Aldi in die Knie: Schluss mit irreführender Rabatt-Täuschung

Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf könnte dem beliebten Täuschungsmanöver der Einzelhandelsgiganten endlich einen Riegel vorschieben. Im Fokus steht diesmal der Discounter Aldi Süd, der sich einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellen musste - und dabei eine deutliche Niederlage einstecken musste.

Das Ende der Mondpreis-Strategie?

Die fragwürdige Praxis der Händler, mit scheinbar sensationellen Rabatten zu werben, ohne dabei den tatsächlichen Preisverlauf offenzulegen, steht schon lange in der Kritik. Besonders dreist erscheint dabei die Methode, überhöhte unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) als Vergleichsbasis heranzuziehen, um die eigenen Preissenkungen besonders attraktiv erscheinen zu lassen.

Verbraucherschützer setzen sich durch

Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Eine simple Gegenüberstellung mit der UVP reicht nicht aus. Vielmehr muss der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werden - eine Vorschrift, die bereits seit 2022 in der Preisangabenverordnung verankert ist. Aldi Süd hatte sich dieser Verpflichtung bisher erfolgreich entzogen, indem der Konzern argumentierte, eine UVP-Gegenüberstellung sei auch ohne den 30-Tage-Bestpreis rechtlich zulässig.

Durchsichtige Rabatt-Strategie bei Chips-Angeboten

Besonders deutlich wurde die fragwürdige Praxis bei Chips-Angeboten, wo der Discounter mit vermeintlich großzügigen prozentualen Preissenkungen lockte. Eine Strategie, die nun vor Gericht kläglich scheiterte. Die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass solche Praktiken nicht mit geltendem Recht vereinbar sind.

Kampf gegen Verbrauchertäuschung geht weiter

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Aldi die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen, sendet die Entscheidung ein wichtiges Signal an den gesamten Einzelhandel. Es wird höchste Zeit, dass die großen Handelsketten ihre Marketingstrategien an die geltenden Verbraucherschutzbestimmungen anpassen, statt weiterhin auf Täuschungsmanöver zu setzen.

Kritischer Ausblick

Die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts könnte der Anfang vom Ende der irreführenden Rabattschlachten sein. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass findige Marketing-Strategen meist schnell neue Wege finden, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu gewinnen - nicht selten am Rande der Legalität. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherschützer und Justiz weiterhin wachsam bleiben und konsequent gegen Täuschungsversuche vorgehen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch andere Händler dazu bewegt, ihre Preisstrategie zu überdenken und mehr Transparenz zu schaffen. Die Verbraucher haben ein Recht darauf, faire und nachvollziehbare Preisvergleiche zu erhalten, statt mit aufgeblähten Rabattversprechen in die Irre geführt zu werden.

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