Flüchtlingsheim für 500 Migranten in 600-Einwohner-Kurort: Bürger und Kommunalpolitiker in Aufruhr
Während die Anwohner und Kommunalpolitiker nichts ahnten, hat der Landkreis Oder-Spree im Osten von Brandenburg mit den Bauarbeiten zur Erweiterung einer Flüchtlingsunterkunft begonnen. In Petersdorf, einem Ortsteil von Bad Saarow mit etwa 596 Einwohnern, entsteht ein Containerdorf, das in wenigen Wochen bezugsfertig sein soll. Laut Berichten der "Märkischen Oderzeitung" (MOZ) sollen dort 500 Migranten untergebracht werden, was die Einwohnerzahl des Ortes nahezu verdoppeln würde.
Infrastruktur am Limit
Die Nachricht über die geplante Aufnahme von bis zu 500 Migranten stieß bei der Gemeindevertretung von Anfang an auf Ablehnung. Besonders große Sorgen bereiten den Verantwortlichen die begrenzten Kapazitäten der lokalen Infrastruktur. Kindergärten, Schulen und Arztpraxen des Kurorts seien nicht auf einen solchen Bevölkerungszuwachs ausgelegt, heißt es aus der Gemeinde. Trotz dieser Bedenken hat der Landkreis die Baumaßnahmen weiter vorangetrieben.
Widerstand der Gemeindevertretung
Bereits Ende Mai begannen die Bauarbeiten, obwohl die Gemeindevertretung sich einstimmig gegen einen Ausbau in dieser Dimension ausgesprochen hatte. In einer Sitzung Ende August lehnte die neu gewählte Gemeindevertretung einstimmig das geforderte Einvernehmen ab. Dennoch kann der Landkreis das Projekt laut Gesetz ohne Zustimmung der Gemeinde umsetzen.
Kommunalpolitiker fühlen sich übergangen
Das Vorgehen des Landkreises hat bei den Verantwortlichen vor Ort für erhebliche Verstimmung gesorgt. Andreas Müller von der "Freien Wählergemeinschaft Scharmützelsee" zeigte sich gegenüber der "MOZ" erstaunt, als er den Baufortschritt in Petersdorf sah. Niemand habe etwas gegen die dringend notwendige Unterbringung von Menschen in Not, doch müsse man ein Konzept haben, wie man mit ihnen umgehe, so Müller.
Bad Saarows ehrenamtlicher Bürgermeister Christian Schroeder beschreibt die Lage als "unschöne Situation". Er erklärte, die Information über den Baustart sei möglicherweise "irgendwo hängen geblieben und nicht bis zu uns vorgedrungen". Eine geplante Bürgerversammlung werde nun unter veränderten Vorzeichen stattfinden.
Rechtslage und Fakten
Die Kreisverwaltung verweist auf die erteilte Baugenehmigung nach § 246 Abs. 13 des Baugesetzbuches (BauGB), der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte enthält. Dieser erlaubt es, im Außenbereich befristete Bauten für maximal drei Jahre zu errichten, die bei Bedarf um weitere drei Jahre verlängert werden können. Die Genehmigung wurde bereits erteilt, obwohl die Gemeindevertretung noch darüber diskutierte. Trotz der Ablehnung des Einvernehmens seitens der Gemeindevertretung wurden Fakten geschaffen – sehr zum Ärger der Lokalpolitiker und Einwohner, die sich jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt sehen.
Die Diskussionen im Ortsbeirat und in der Gemeindevertretung hätten man sich sparen können, erklärte Thomas Schoppe, Ortsvorsteher von Petersdorf, gegenüber der "MOZ".
Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die aktuelle Flüchtlingspolitik und die damit verbundenen Herausforderungen für kleine Gemeinden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die Bedenken der Anwohner und Kommunalpolitiker Gehör finden.
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