Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
19.07.2024
06:30 Uhr

Facebook blockiert Epoch Times-Artikel über das Compact-Verbot: Zensurverdacht?

Facebook blockiert Epoch Times-Artikel über das Compact-Verbot: Zensurverdacht?

Ein brisanter Vorfall sorgt derzeit für Aufsehen: Der Social-Media-Gigant Facebook hat mindestens einem seiner Nutzer die Möglichkeit verwehrt, einen Artikel der Epoch Times öffentlich zu teilen. Bei dem betroffenen Artikel handelt es sich um den aktuellen Text „Die 80-seitige Verbotsverfügung gegen ‚Compact‘“, in dem die wichtigsten Punkte der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die Compact-Magazin GmbH und die CONSPECT Film GmbH skizziert wurden. Der Artikel enthält weder eine Kommentierung noch eine Einordnung des zugrunde liegenden Sachverhalts.

Hintergründe des Vorfalls

Der betroffene Nutzer ist ein Abonnent der Epoch Times. Nachdem sein Eintrag von Facebook gelöscht worden war, informierte er die Redaktion der Epoch Times. Auch ein erster eigener Versuch vonseiten der Epoch Times, den Text zu teilen, schlug fehl. Eine Begründung dazu gab es im Sperrvorgang nicht. Im Gegenteil: Das Social-Media-Team wurde gar nicht über die Löschung informiert. Es war so, als ob der Link nie gepostet worden wäre. Der Leser hatte zumindest noch einen Hinweis erhalten, nachdem die Verbreitung von „Spam“ untersagt sei.

Warten auf eine Erklärung

Die Epoch Times bat Facebook um eine Begründung für die Ablehnung. Sobald eine Antwort vorliegt, wird diese an entsprechender Stelle veröffentlicht. Der Fall um das Verbot der Compact-Magazin GmbH hatte zu Beginn der Woche hohe Wellen geschlagen. Am 18. Juli 2024 war die Verbotsverfügung aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht worden.

Reaktionen und Spekulationen

Der Vorfall wirft Fragen auf: Handelt es sich um eine gezielte Zensurmaßnahme von Facebook? Oder steckt ein technisches Problem dahinter? Die Tatsache, dass Facebook keine offizielle Erklärung abgegeben hat, lässt Raum für Spekulationen. Kritiker könnten vermuten, dass hier gezielt unliebsame Inhalte unterdrückt werden sollen.

Politische Brisanz des Compact-Verbots

Das Verbot des Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium ist ein politisch hochsensibles Thema. Das Magazin ist bekannt für seine konservative bis rechte Ausrichtung und hat in der Vergangenheit immer wieder polarisiert. In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Stimmen gehört werden – auch jene, die nicht dem Mainstream entsprechen.

Historische Parallelen

Die Blockade des Artikels erinnert an frühere Zeiten, in denen unliebsame Meinungen systematisch unterdrückt wurden. Es ist ein besorgniserregendes Zeichen, wenn große Konzerne wie Facebook die Macht haben, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, indem sie den Zugang zu bestimmten Informationen beschränken. Dies könnte als ein weiterer Schritt in Richtung einer kontrollierten Informationsgesellschaft gesehen werden, in der nur noch genehme Inhalte verbreitet werden dürfen.

Es bleibt abzuwarten, wie Facebook auf die Anfrage der Epoch Times reagieren wird und ob es eine plausible Erklärung für die Blockade gibt. In der Zwischenzeit sollten wir als Gesellschaft wachsam bleiben und uns für die uneingeschränkte Meinungsfreiheit einsetzen.

Die Epoch Times wird den Vorfall weiter verfolgen und ihre Leser über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“