Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
23.09.2024
06:51 Uhr

Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro: Eine Bedrohung für die bayerische Landwirtschaft

Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro: Eine Bedrohung für die bayerische Landwirtschaft

Die Forderung von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 stößt auf heftige Kritik aus der Landwirtschaft. Besonders die bayerischen Obst- und Gemüsebauern fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Existenz.

Ein Eingriff in die Tarifautonomie

Der Mindestlohn wird in Deutschland eigentlich von der unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt. Dennoch drängt Minister Heil auf eine politische Entscheidung, was bei vielen Landwirten für Unmut sorgt. Die geplante Erhöhung würde die Lohnkosten in der Landwirtschaft auf ein Niveau heben, das in keinem anderen EU-Land erreicht wird. Derzeit beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde und soll im nächsten Jahr auf 12,82 Euro steigen. Ein Sprung auf 15 Euro wäre somit eine drastische Maßnahme.

Vergleich mit anderen EU-Staaten

Ein Blick auf die Mindestlöhne in anderen EU-Staaten zeigt, wie extrem die geplante Erhöhung wäre. In Spanien liegt der Mindestlohn bei 6,87 Euro, in Portugal bei 4,85 Euro und in Frankreich bei 11,65 Euro. Länder wie Griechenland und Polen haben noch niedrigere Mindestlöhne von 4,51 Euro bzw. 6,10 Euro. Selbst in den Niederlanden, einem wichtigen Obst- und Gemüseerzeuger, liegt der Mindestlohn derzeit bei 13,27 Euro. In Italien und Österreich gibt es keine vergleichbaren Mindestlöhne.

Massive Kritik aus der Landwirtschaft

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE) übt scharfe Kritik an Heils Vorstoß. Simon Schuhmacher, Sprecher des VSSE, betont, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie Deutschland nicht zwinge, den Mindestlohn zu erhöhen. Vielmehr sollten die Spielräume zugunsten sensibler Branchen wie der Landwirtschaft genutzt werden. Eine Erhöhung des Mindestlohns würde laut Schuhmacher zu einem schnelleren Wechsel der Saisonkräfte führen, was den Landwirten erheblichen Schaden zufügen würde.

Wirtschaftliche Folgen für die Landwirte

Seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sind bereits 42 % der Erdbeer-Freilandanbauflächen in Deutschland verschwunden, und jeder vierte Spargelbetrieb hat aufgegeben. Die hohe Inflation und die daraus resultierende Kaufzurückhaltung der Verbraucher bei höherwertigen Produkten verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands (DBV), fordert die Ampelregierung auf, die Tarifautonomie zu respektieren. Eine Erhöhung auf 15 Euro würde zu einer weiteren Abwanderung arbeitsintensiver Kulturen und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führen.

Fazit

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro stellt eine erhebliche Bedrohung für die bayerische Landwirtschaft dar. Die politischen Entscheidungsträger sollten die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Branche berücksichtigen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Existenz zu sichern. Traditionelle Werte und eine starke Wirtschaft müssen im Vordergrund stehen, um die Zukunft der deutschen Landwirtschaft zu gewährleisten.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
04.06.2024
12 Min.

Planwirtschaft Deutschland?

Die aktuelle Politik in Deutschland ist stark durch Subventionen, Bevormundung und Enteignungsgedanken seitens der Regierung geprägt. Wie sehr Deutschland in Richtung Planwirtschaft steuert, lesen Si…
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“