Entscheidung zum ehemaligen Weimarer Familienrichter Dettmar zieht sich hin
Am 28. August 2024 fand vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsverfahren gegen den ehemaligen Weimarer Familienrichter Christian Dettmar statt. Dettmar hatte während der Corona-Krise die Maskenpflicht für Schulkinder aufgehoben und war deshalb wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht jedoch noch aus und soll erst nach den bevorstehenden Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern Ende November verkündet werden.
Verzögerte Verhandlung und Anträge der Verteidigung
Die Verhandlung begann mit erheblicher Verspätung aufgrund des großen Besucherinteresses. Trotz allem fanden nicht alle Anwesenden einen Sitzplatz im Verhandlungssaal. Die Verteidiger Dettmars, die Rechtsanwälte Gerhard Strate und Peter Tuppat, beantragten die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Zurückweisung an das Landgericht, da sie das Strafmaß als zu niedrig empfand.
Strate äußert Verwunderung über den späten Termin
Verteidiger Strate zeigte sich verwundert über den späten Termin für die nächste Verhandlung am 20. November. Er hoffe jedoch, dass der Senat dadurch genügend Zeit habe, um alle Aspekte des Falles gründlich zu überdenken. Strate argumentierte, dass selbst wenn Dettmar seine Kompetenzen überschritten habe, dies auf einer sachlichen Grundlage basiere. Dettmar habe Gutachten von anerkannten Sachverständigen eingeholt und eine Gefährdung des Kindeswohls bejaht.
Reaktionen und Einschätzungen
Unter den Prozessbeobachtern war auch Sandrine Knothe aus Berlin, die Dettmar mit ihrer Anwesenheit unterstützen wollte. Sie betonte, dass sie nach Dettmars Urteil im April 2021 gehofft hatte, dass die Maßnahmen endlich beendet würden. Knothe kritisierte das Hinauszögern eines Freispruchs als Verschwendung von Zeit und Steuergeldern.
Bewährungsstrafe gegen Dettmar
Am 23. August 2023 hatte das Landgericht Erfurt Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dettmar hatte im April 2021 per einstweiliger Anordnung den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagt, bestimmte Corona-Maßnahmen durchzuführen. Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und führte zu Hausdurchsuchungen bei Dettmar und weiteren Personen.
Kontroverse um die Unabhängigkeit der Justiz
Das Oberlandesgericht Jena und später der Bundesgerichtshof hoben die Beschlüsse von Dettmar auf. Die staatlichen Corona-Maßnahmen in Thüringer Schulen wurden vom Verwaltungsgericht Weimar akzeptiert. Das Landgericht Erfurt sah in Dettmars Verhalten einen schwerwiegenden Rechtsverstoß gegen die Grundprinzipien eines Rechtsstaats.
Dettmar weist Vorwürfe zurück
In seiner Stellungnahme wies Dettmar die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und erklärte, dass er sich ungehört fühle. Er habe stets im Interesse der Familien gehandelt, die unter den Corona-Maßnahmen litten. Dettmar betonte, dass er als Familienrichter verpflichtet gewesen sei, Verfahren einzuleiten, wenn ihm eine Kindeswohlgefährdung bekannt wurde.
Ausblick und politische Dimension
Bereits im Vorfeld des Verfahrens in Erfurt wurde Dettmar vom Richterdienstgericht Meiningen seines Amtes enthoben. Sollte der Bundesgerichtshof die Revision ablehnen, wäre Dettmar rechtskräftig verurteilt und automatisch aus dem Richteramt entfernt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt ungewiss, da verschiedene Rechtsexperten unterschiedliche Einschätzungen haben.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur juristische, sondern auch politische Implikationen hat. Kritiker sehen in der Verurteilung Dettmars eine Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz durch staatliche Eingriffe. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof letztlich entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die deutsche Rechtslandschaft haben könnte.
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