Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
14.08.2024
20:15 Uhr

Compact siegt vor Gericht - Nancy Faeser Rücktritt?

Compact siegt vor Gericht - Nancy Faeser Rücktritt?

Am 14. August 2024 erlebte die deutsche Medienlandschaft eine juristische Sensation: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das im Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot der Zeitschrift "Compact" im Eilverfahren auf. Das Gericht entschied, dass die aufschiebende Wirkung der Klage des Magazins gegen die Verbotsverfügung vorerst wiederhergestellt wird. Dies bedeutet, dass "Compact" unter bestimmten Auflagen weiterhin erscheinen darf, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird, was voraussichtlich zwei bis drei Jahre dauern wird.

Reaktionen und Kritik

Diese Entscheidung hat erhebliche politische Wellen geschlagen. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel fragte provokativ: "Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?" Diese Äußerung spiegelt die wachsende Kritik an Faeser wider, die nun sowohl aus der Regierungskoalition als auch aus der Opposition unter Druck steht. Kritiker werfen ihr vor, überhastet und unüberlegt gehandelt zu haben, was zu diesem juristischen Rückschlag führte.

Hintergründe des Verbots

Das Verbot von "Compact" wurde ursprünglich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 5. Juni 2024 unter Berufung auf das Vereinsgesetz und das Grundgesetz ausgesprochen. Laut dem BMI richtet sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und weist eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dies komme in zahlreichen Beiträgen des Magazins zum Ausdruck. Die Antragsteller, darunter die COMPACT-Magazin GmbH und ihre Teilorganisation, hatten am 24. Juli 2024 Klage erhoben und zugleich Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

Juristische Bewertung

Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1, der COMPACT-Magazin GmbH, offen sind. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die GmbH, doch ob die Vereinigung tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, konnte nicht abschließend beurteilt werden. Einzelne Ausführungen in den Publikationen des Magazins lassen zwar Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen, doch insgesamt bleibt unklar, ob diese Passagen die Ausrichtung der Vereinigung derart prägen, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre.

Grundrechte und Verhältnismäßigkeit

Bei der Abwägung im Eilverfahren überwog das Interesse der Antragstellerin zu 1 an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots. Die Fortsetzung der Tätigkeit des Magazins während des anhängigen Klageverfahrens wurde im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit als besonders gewichtig erachtet. Das Gericht betonte, dass mildere Mittel wie presse- und medienrechtliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten.

Ausblick

Während "Compact" vorerst weiter erscheinen darf, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation politisch und juristisch weiterentwickeln wird. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein bedeutender Schlag für Innenministerin Faeser und könnte weitreichende Konsequenzen für ihre politische Zukunft haben. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Bundesregierung und insbesondere Faeser auf diesen Rückschlag reagieren werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“